Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über Verordnung zur Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Bern, 30.03.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Die Verordnung konkretisiert bestehende gesetzliche Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange im Obligationenrecht. Die Vernehmlassung dauert bis am 7. Juli 2022.

Mit der Ratifikation des Pariser Klimaübereinkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Zudem erachtet der Bundesrat die Nachhaltigkeit als grosse Chance für einen wettbewerbsfähigen Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz.

Die Verordnung sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor. Die Basis bilden die Eckwerte, die der Bundesrat bereits im August 2021 festgelegt hat. Die Verordnung präzisiert Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden. So sollen aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klimazielen gefördert werden. Die Verordnung soll voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.


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