Neues Führungsmodell Bund bewährt sich

Bern, 24.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 den Evaluationsbericht zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) verabschiedet. Das NFB hat sich seit seiner Einführung vor vier Jahren insgesamt bewährt. Mit zwei gezielten Optimierungen können die Rahmenbedingungen für die Politik und die Verwaltung weiter verbessert werden. Gestützt auf die Diskussion des Berichts in den parlamentarischen Kommissionen will der Bundesrat über das weitere Vorgehen befinden.

Das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) wurde auf den 1. Januar 2017 eingeführt. Folgende Ziele standen im Vordergrund:

  • Die Verbesserung von Planung, Steuerung und Vollzug des Haushalts mittels Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP).
  • Die Weiterentwicklung der Verwaltungsführung und der Verwaltungskultur mittels Leistungsvereinbarungen sowie Kosten- und Leistungsrechnungen.
  • Die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Bundesverwaltung mittels Globalbudgets im Eigenbereich und erweiterten betrieblichen Handlungsspielräumen.

Diese drei Hauptziele wurden in den ersten vier Betriebsjahren 2017-2020 über weite Strecken erreicht. Die Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, namentlich die Globalbudgets im Eigenbereich oder die Bildung und Auflösung von Reserven, werden als nützlich erachtet. Sie haben die Flexibilität und die Handlungsspielräume der Verwaltung erhöht, ohne Steuerungsverlust des Parlaments. Der Voranschlag mit IAFP wird von Politik und Verwaltung als nützlich und zweckmässig beurteilt. Die Leistungstransparenz hat sich etabliert. Das Parlament erhält damit Einblick in die rund 130 Leistungsgruppen der Verwaltung und steuert diese gezielt und zurückhaltend über einzelne Ziele, Messgrössen und Sollwerte. Die Leistungsvereinbarungen zwischen Departement und Verwaltungseinheit entfalten hingegen wenig Zusatznutzen für die Verwaltungsführung und Verwaltungskultur, weil sie oft dieselben Inhalte wie die Jahresziele des Bundesrates und der Voranschlag mit IAFP enthalten.

Die Ergebnisse der Vollzugs- und Wirkungskontrolle zeigen, dass kein grundsätzlicher Umbau des Führungsmodells Bund notwendig ist. Weder Parlament noch Bundesrat oder Verwaltung wünschen sich eine Rückkehr zum alten Steuerungsmodell. Dennoch gibt es aus Sicht des Bundesrates und der Verwaltung Optimierungspotenzial. Nebst bereits umgesetzten Verbesserungen, namentlich im Bereich der IT-Tools, sollen zwei gezielte Optimierungen umgesetzt werden. Mit der Flexibilisierung der Leistungsvereinbarung sollen die Vorschriften zu ihrer Gestaltung aufgehoben werden; die Ergebnisse der Diskussion zwischen Departements-Vorsteher/in und Amtschef/in über Prioritäten und Ziele sollen aber schriftlich festgehalten werden. Mit der Straffung der Finanzberichterstattung soll zudem auf redundante Kommentare sowie bei Bedarf auf vereinzelte Leistungsgruppen, Ziele und Messgrössen im Voranschlag mit IAFP und in der Staatsrechnung verzichtet werden.

Der Evaluationsbericht des Bundesrates basiert auf einer extern in Auftrag gegebenen Studie und der Auswertung verwaltungsinterner Dokumente. Nach der Diskussion des Berichts in den parlamentarischen Kommissionen wird der Bundesrat beschliessen, wie er bei der Weiterentwicklung des Führungsmodells Bund konkret vorgehen will.


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