Bundesrat genehmigt öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz

Bern, 24.09.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. September 2021 die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) genehmigt. Die Rahmenvereinbarung regelt die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der digitalen Transformation ihrer Verwaltungen.

Zur Steuerung der digitalen Transformation im föderalistischen System schaffen Bund und Kantone die neue Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz». Als politische Plattform soll sie die digitale Transformation zwischen und innerhalb der drei Staatsebenen koordinieren und fördern. Die DVS übernimmt per 1. Januar 2022 die operativen Aufgaben sowie das Fachpersonal von E-Government Schweiz und der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK). Bewährte Zusammenarbeitsstrukturen wie die Facharbeitsgruppen der SIK oder Projekte und Leistungsschwerpunkte von E-Government Schweiz werden in der DVS weitergeführt.

Nachdem im März 2021 ein erster Entwurf der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden zur Konsultation unterbreitet wurde, haben im Juni 2021 sowohl der Bundesrat als auch die Kantonsregierungen den rechtlichen Grundlagen im Grundsatz zugestimmt. Auch der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband begrüssen die Umsetzung der DVS grundsätzlich. Der Entwurf der Rahmenvereinbarung wurde nun gemäss den Konsultationsergebnissen bereinigt und dem Bundesrat sowie den Kantonsregierungen zur Genehmigung vorgelegt. Bund und Kantone als gleichberechtigte Träger der DVS haben diesen im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 23. September bzw. an der Bundesratssitzung vom 24. September 2021 genehmigt.

Die Ratifizierung der neuen öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung durch die Kantonsregierungen ist per Ende 2021 vorgesehen. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Danach verlängert sich ihre Geltungsdauer jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

Die bestehende öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen läuft Ende 2021 aus und wird nun durch die neue Rechtsgrundlage abgelöst.

Das Projekt «Digitale Verwaltung Schweiz» zielt darauf ab, die strategische Steuerung und Koordination von Digitalisierungsaktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden durch eine Zusammenführung bestehender Strukturen und eine Bündelung der entsprechenden Kräfte wirksamer zu gestalten. Dies soll in drei aufeinander aufbauenden Etappen erfolgen. Der Bundesrat und die Plenarversammlung der KdK beauftragten im Frühjahr 2020 das Eidgenössische Finanzdepartement EFD und die KdK mit der Umsetzung der ersten Etappe. Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei.


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