Bundesrat genehmigt Anpassung des Zolltarifs ab 1. Januar 2022

Bern, 30.06.2021 - Die jüngste Revision des international harmonisierten Warenverzeichnisses der Weltzollorganisation (WZO) macht eine Anpassung des Schweizer Zolltarifs nötig. Diese hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 genehmigt. Damit wird für neue Produktkategorien eine präzisere und international einheitliche Tarifeinreihung möglich. Die Zollbelastung bei der Einfuhr bleibt unverändert.

Der schweizerische Zolltarif basiert auf dem internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren, das weltweit angewendet wird. Es wird unter anderem bei Handelsabkommen benötigt, dient als Warenliste für den Zoll, für internationale Transporte und Handelsstatistiken. Damit es mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt hält, wird es alle fünf Jahre angepasst. Die Mitgliedstaaten der WZO sind völkerrechtlich verpflichtet, diese Anpassungen in ihre nationalen Zolltarife einzubauen.

Technologischer Fortschritt erfordert neue Zolltarifnummern

Mit der vorliegenden Revision wird dem technologischen Fortschritt durch das Einführen neuer, spezifischer Zolltarifnummern Rechnung getragen, beispielsweise für hybride Fahrzeuge, Drohnen, 3D-Drucker, neue Produkte der Tabakindustrie oder essbare Insekten. Berücksichtigt werden mit der vereinfachten Einreihung von Zellkulturen und Placebos auch zwei wichtige Anliegen der schweizerischen Pharmaindustrie. Ausserdem erhält das Warenverzeichnis (Nomenklatur) neue Zolltarifnummern für chemische Erzeugnisse und elektronische Abfälle, um die Aussagekraft der Statistik zu verbessern und Handelsströme besser überwachen zu können. Es handelt sich dabei insbesondere um Stoffe, die für Mensch und Tier sowie die Umwelt bedenklich sind.

Die nächste Revision ist 2027 vorgesehen.


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