Der Bundesrat setzt DLT-Gesetz vollständig in Kraft und erlässt Verordnung

Bern, 18.06.2021 - An seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 hat der Bundesrat das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register per 1. August 2021 vollständig in Kraft gesetzt. Gleichentags wird auch die zugehörige Mantelverordnung in Kraft treten. Damit werden innovative DLT-Handelssysteme ermöglicht und die Rechtssicherheit im Konkursfall erhöht.

Das Parlament hat im September 2020 das Distributed Ledger Technologie (DLT)-Mantelgesetz verabschiedet, das zehn bestehende Bundesgesetze punktuell anpasst. In der nun verabschiedeten Mantelverordnung sind die notwendigen Anpassungen von zehn Verordnungen zusammengefasst. Die Vorlage verbessert die Voraussetzungen für Blockchain- und DLT-Unternehmen in der Schweiz. Damit gehört die Schweiz international zu den Vorreitern einer modernen Regulierung innovativer Finanzmarkttechnologien.

Eine der zentralen Neuerungen, die am 1. August 2021 in Kraft treten wird, ist eine Lizenz für DLT-Handelssysteme. Es handelt sich dabei um eine Finanzmarktinfrastruktur für DLT-Effekten, die nebst Finanzintermediären weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen kann. Im Insolvenzrecht wird die Rechtssicherheit erhöht, indem die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkursfall ausdrücklich geregelt wird.

Bereits am 1. Februar 2021 traten u.a. die beschlossenen Änderungen des Obligationenrechts in Kraft. Diese ermöglichten die Einführung von Wertrechten auf einer Blockchain. Zu diesen Bestimmungen waren keine Anpassungen auf Verordnungsstufe notwendig.


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