Zusätzliche Mittel für die Umsetzung der Digitalen Verwaltung Schweiz

Bern, 11.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 die Grundlagen zur Umsetzung der Digitalen Verwaltung Schweiz per 1. Januar 2022 zur Kenntnis genommen und der Umsetzung gemäss den vorliegenden Dokumenten im Grundsatz zugestimmt. Um den Aufbau von Infrastrukturen und Basisdiensten für die Abwicklung von elektronischen Prozessen zu beschleunigen, hat der Bundesrat für die Finanzierung der geplanten Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» zusätzliche Mittel von insgesamt 15 Millionen Franken für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Gemäss Auftrag von Bundesrat und der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurden die Grundlagen für die Umsetzung der ersten Etappe der neuen Organisation Digitale Verwaltung Schweiz erarbeitet. Diese Dokumente, einschliesslich eines Entwurfs einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung, wurden dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden am 10. März 2021 zur Konsultation unterbreitet. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Umsetzung der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) gemäss Beschreibung in den Grundlagendokumenten im Grundsatz zugestimmt. Bis Ende 2021 muss nun noch die neue öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung vom Bundesrat und den Kantonsregierungen ratifiziert werden, damit die DVS ab Januar 2022 operativ werden kann. Die KdK wird sich im Anschluss an die Plenarversammlung vom 25. Juni 2021 zu den Grundlagen der DVS äussern.

Die Bereitstellung von dringend erforderlichen Infrastrukturen und Basisdiensten soll beschleunigt und der Aufbau der digitalen Verwaltung in der Schweiz substanziell vorangetrieben werden. Gemeinsame Ambitionen von Bund und Kantonen sollen mit einer Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» erreicht werden. Der Bundesrat hat dazu im Voranschlag 2022 eine Anschubfinanzierung von 5 Millionen Franken für das Jahr 2022 und 10 Millionen Franken für das Jahr 2023 vorgesehen. Die sich im Aufbau befindende Organisation Digitale Verwaltung Schweiz und ihr Umsetzungsplan sollen durch eine Grundfinanzierung alimentiert werden, die im Prinzip aus den bisherigen Mitteln von E-Government Schweiz und der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) besteht. Die Anschubfinanzierung durch den Bund ergänzt diese Mittel.

Für die Agenda DVS werden in einer ersten Phase ab 2022 in enger Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden insbesondere Machbarkeitsstudien und Pilotprojekte angestossen, um Lösungsoptionen und gemeinsame Zielbilder zu entwickeln. Auf dieser Grundlage werden schrittweise erforderliche Initiativen und Massnahmen lanciert und ergänzt. Im Vordergrund steht dabei die Bereitstellung von gemeinsamen Infrastrukturen und Basisdiensten für die Identitäts- und Zugriffsverwaltung, für den elektronischen Empfang und Versand von Dokumenten oder für die Staatsebenen übergreifende Nutzung und Verwaltung von Daten. Die Organisation DVS wird die Agenda steuern und die Mitwirkung aller drei Staatsebenen und wichtiger Anspruchsgruppen sicherstellen.

Das Projekt «Digitale Verwaltung Schweiz» zielt darauf ab, die strategische Steuerung und Koordination von Digitalisierungsaktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden durch eine Zusammenführung bestehender Strukturen und eine Bündelung der entsprechenden Kräfte wirksamer zu gestalten. Dies soll in drei aufeinander aufbauenden Etappen erfolgen. Der Bundesrat und die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beauftragten im Frühjahr 2020 das EFD und die KdK mit der Umsetzung der ersten Etappe. Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Bereich «Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)» bei der Bundeskanzlei.


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