Bundesrat befürwortet die Erhöhung des Abzugs für familienexterne Kinderbetreuung

Bern, 26.05.2021 - Der Bundesrat befürwortet die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung von 10'100 auf 25'000 Franken bei der direkten Bundessteuer. Dies beschloss er an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021.

Der Bundesrat unterstützt die parlamentarische Initiative Markwalder (20.455), welche die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung bei der direkten Bundessteuer von 10'100 auf 25'000 Franken fordert. Dies schreibt er in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 12. April 2021. Die WAK-N hat der Vorlage bereits zugestimmt und den Gesetzesentwurf verabschiedet.

Die parlamentarische Initiative entspricht dem Vorschlag, den der Bundesrat in seiner Botschaft vom 9. Mai 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) beantragt hatte. Nachdem die Eidgenössischen Räte den Entwurf um eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6'500 Franken auf 10'000 Franken erweitert hatten, wurde gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Die Vorlage scheiterte in der Volksabstimmung vom 27. September 2020. Die Anhebung des Kinderdrittbetreuungsabzugs blieb im Abstimmungskampf aber praktisch unbestritten.

Die vorliegende parlamentarische Initiative würde beim Bund zu Mindereinnahmen von grob geschätzt 10 Millionen Franken führen. Im Gegenzug beseitigt die Änderung negative Erwerbsanreize und entspricht dem Ziel der Fachkräfteinitiative, dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ausserdem verbessert sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auf längere Sicht ist davon auszugehen, dass die Mindereinnahmen aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse kompensiert werden, oder die Massnahme sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert.


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