Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben

Bern, 11.12.2020 - Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) eröffnet. Damit sollen die Rechtsgrundlagen für einen wirkungsvollen Einsatz elektronischer Mittel in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Angebot digitalisierter Behördenleistungen geschaffen werden. Sie sollen sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung, insbesondere des E-Government, zur Verfügung stehen.

Mit der Gesetzesvorlage soll die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden («Digital first»). Diese Prozesse umfassen die Interaktion der Behörden aller Staatsebenen untereinander sowie der Behörden zu Unternehmen und zur Bevölkerung. Im Bundesgesetz werden im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich des E-Government sowie für die elektronischen Dienstleistungen des Bundes festgelegt. Mit Letzterem werden Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software), für die Veröffentlichung von Open Government Data (OGD), für den Betrieb von elektronischen Behördendiensten als auch für die Festlegung von Standards durch den Bund geschaffen. Des Weiteren sieht die Vorlage vor, dass Aufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten auf Organisationen übertragen werden können.

Das Vernehmlassungsfrist dauert bis 25. März 2021.

Künftige Beteiligung des Bundes an eOperations Schweiz AG

Um im Bereich E-Government und IT die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu fördern und die Abwicklungen von Kooperationen zu vereinfachen, hat die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) am 20. Juni 2018 mit Zustimmung von Bund und Kantonen die Organisation «eOperations Schweiz AG» mit Sitz in Bern gegründet. Diese verfolgt das Ziel, Anforderungen von Bund, Kantonen und Gemeinden für gemeinsam genutzte Anwendungen zu konsolidieren, Projekte und Beschaffungen für die öffentliche Hand durchzuführen sowie den Betrieb bei geeigneten Partnern sicherzustellen. Dadurch lassen sich bereits vorhandene Erfahrungen nutzen. Zudem können Kosten eingespart und E-Government-Lösungen innerhalb der Schweiz schneller eingeführt und ausgebreitet werden. Die Geschäftstätigkeit ist nachhaltig kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Seit der Gründung haben sich sämtliche Kantone und über 50 Städte, Gemeinden und Organisationen im Besitz von Gemeinwesen an eOperations Schweiz AG beteiligt.

Das EMBaG würde eine Rechtsgrundlage für eine Beteiligung des Bundes an der eOperations Schweiz AG schaffen. Die eOperations Schweiz AG würde damit zu einer gemeinsam von allen Staatsebenen getragenen Organisation, die über die föderalen Ebenen hinweg als Organisationsgefäss und kompetente Dienstleisterin für die Umsetzung von IT-Kooperationen der Verwaltung auftritt.

Nicht Gegenstand dieser Vorlage sind die Ergebnisse aus dem aus Vertretern aller Staatsebenen zusammengesetzten Projekt «Digitale Verwaltung: Projekt zur Optimierung der bundesstaatlichen Steuerung und Koordination». Während im Projekt «Digitale Verwaltung» etappenweise eine Zielorganisation aufgebaut werden soll, welche gegebenenfalls auch eine Anpassung der verfassungsrechtlichen Grundlagen notwendig macht, sollen im vorliegenden Vorhaben punktuell die notwendigen und in der bestehenden verfassungsrechtlichen Ordnung möglichen Grundlagen geschaffen werden. Ob und wie weit das EMBaG als Grundlage für die Umsetzung des Projektes "Digitale Verwaltung" dienen kann und wie es gegebenenfalls anzupassen ist, wird im Rahmen der Rechtsabklärungen bei der Umsetzung des Projektes zu analysieren sein.


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