Bundesrat gegen weitgehende Abschaffung der Stempelabgaben

Bern, 18.11.2020 - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 abgelehnt. Hingegen unterstützt er die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will er im Rahmen der geplanten Verrechnungssteuerreform die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.

Die WAK-N hat den Bundesrat eingeladen, zum Entwurf 2 der parlamentarischen Initiative «09.503 Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» Stellung zu beziehen. Der Entwurf 2 sieht vor, die Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr abzuschaffen. Auch auf die Abgabe auf Lebensversicherungen möchte die WAK-N verzichten. Beides zusammen würde beim Bund zu geschätzten Mindereinnahmen von jährlich rund 220 Millionen Franken führen. Dies lehnt der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen ab. Er beantragt, auf den Entwurf 2 nicht einzutreten.

Einig ist sich der Bundesrat mit der WAK-N über den Entwurf 1 der parlamentarischen Initiative. Dieser sieht vor, die Emissionsabgabe abzuschaffen, was beim Bund zu geschätzten Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken pro Jahr führt.

Der Bundesrat misst der Abschaffung der Emissionsabgabe und der Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen wegen des besseren Kosten-Nutzen-Verhältnisses die höhere Priorität zu. Ein Grund dafür ist auch, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe einen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie leistet, indem sie die Rekapitalisierung angeschlagener Unternehmen erleichtert. Zudem wird der Bundesrat im Rahmen der für Frühling 2021 geplanten Botschaft zur Reform der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarktes) voraussichtlich die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen vorschlagen. Die geschätzten Mindereinnahmen belaufen sich auf 25 Millionen Franken.


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