Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen: Bundesrat setzt Gesetz und Verordnung in Kraft

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) gutgeheissen und zusammen mit der Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) prüft regelmässig die innerstaatliche Umsetzung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard). Im Rahmen dieses Prüfverfahrens hat das Global Forum gegenüber der Schweiz Empfehlungen ausgesprochen, welche die Schweiz grundsätzlich bis Ende 2020 umsetzt.

Bereits am 19. Juni 2020 hat das Eidgenössische Parlament die Änderungen am AIAG gutgeheissen. Diese beinhalten die Aufhebung der Ausnahmebestimmung für Stockwerkeigentumsgemeinschaften sowie eine Anpassung der geltenden Sorgfaltspflichten. Des Weiteren werden die Beträge in US-Dollar ausgewiesen und es wird eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute eingeführt.

Mit dem Entscheid vom 11. November 2020 passt der Bundesrat die AIAV an das geänderte AIAG an. Die Änderungen des AIAG und der AIAV werden per 1. Januar 2021 in Kraft treten.


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