Vernehmlassung zur Mantelverordnung im Bereich Blockchain gestartet

Bern, 19.10.2020 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 19. Oktober 2020 die Vernehmlassung zur Mantelverordnung im Bereich Blockchain gestartet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Februar 2021.

Am 25. September 2020 hat das Eidgenössische Parlament das Bundesgesetz zu Anpassungen des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) einstimmig verabschiedet. Auf diese Weise wurden zehn bestehende Bundesgesetze punktuell angepasst. Damit wurden die Voraussetzungen weiter verbessert, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain- und DLT-Unternehmen weiterentwickeln kann.

Mit einer Mantelverordnung sollen nun die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen auf Stufe Bundesratsverordnung nachvollzogen werden.

Die Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen dauert bis zum 2. Februar 2021. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden vom Bundesrat voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft gesetzt werden. Eine frühere Inkraftsetzung ist hingegen für die vom Parlament bei der DLT-Vorlage beschlossenen Änderungen des Finanzdienstleistungsgesetzes und des Finanzinstitutsgesetzes geplant. Mit diesen Änderungen wird die Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle für bestimmte Finanzdienstleister eingeschränkt.


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