Umsetzung der STAF: Verordnungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft

Bern, 13.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Den Steuerteil betreffen die Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox-Verordnung), die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und die Änderung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (neu: Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern).

Die Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern regelt, wie die nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an die in der Schweiz geschuldeten Steuern angerechnet werden. Mit dem Abzug auf Eigenfinanzierung können neu kalkulatorische Zinsen auf einem Teil des Eigenkapitals vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden. Die Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten regelt hauptsächlich die Anwendung des OECD-Standards zu Patentboxen. Darüber hinaus beinhaltet sie Präzisierungen zur Ermittlung des Gewinns aus Patenten und vergleichbaren Rechten.

In der Vernehmlassung stiessen die drei Verordnungen auf grundsätzliche Zustimmung. Der Bundesrat hat die Verordnungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage dementsprechend nur geringfügig angepasst.


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