Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV

Bern, 08.11.2018 - Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.

Am 15. Juni 2018 gab das EFD bekannt, dass von der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer erheblich mehr Zweiverdienerehepaare betroffen sind als ursprünglich angenommen wurde. Eine von der ESTV im Frühjahr 2018 angewandte neue Schätzmethode hatte ergeben, dass von der Heiratsstrafe nicht, wie früher angenommen, 80'000 Zweiverdienerehepaare betroffen sind, sondern rund 450’000. Bundesrat Ueli Maurer hat darauf ein Gutachten zur Schätzmethode und zum statistischen Material der ESTV in Auftrag gegeben.

An seiner Sitzung vom 7. November 2018 liess sich der Bundesrat über das Ergebnis dieser Überprüfung informieren. Der vom EFD beauftragte Experte, Professor Raphaël Parchet von der Università della Svizzera italiana kommt zum Schluss, dass die neue Schätzmethode der ESTV zur Anzahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen grundsätzlich korrekt ist. Hingegen bemängelt er die unzureichenden statistischen Grundlagen der Schätzung. Dadurch seien die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der laufenden Reform der direkten Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung; 18.034) und insbesondere zur Zahl der Betroffenen weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Gemäss den Empfehlungen des Experten sollte die ESTV alle für die Veranlagung der direkten Bundessteuer relevanten Elemente der Steuererklärung zur Verfügung haben, einschliesslich der Einkommen und Abzüge der einzelnen Steuerpflichtigen. Diese Daten sind bei den Veranlagungsbehörden der Kantone vorhanden, stehen aber der ESTV nur zu einem kleinen Teil zur Verfügung. Das EFD wird prüfen, mit welchen Massnahmen die Datenbasis der ESTV im Bereich der direkten Steuern verbessert werden kann.

Unabhängig vom externen Gutachten hat die ESTV ihre Prozesse überprüft und verschiedene Optimierungen eingeleitet. Als wichtigste Massnahme hat sie beschlossen, dass künftig ausgewählte Schätzungen einer externen sachverständigen Person zur Plausibilisierung unterbreitet werden sollen.


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