Bundesrat beschliesst Vereinfachung des Nachtragsverfahrens

Bern, 11.04.2018 - Im Nachgang zum Expertenbericht Schuldenbremse hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 eine Vereinfachung beim Nachtragsverfahren beschlossen. Dadurch sollen die Budgetunterschreitungen verkleinert werden. Bis Ende März 2019 erstellt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ergänzend einen Bericht über die Entwicklung der Budgetunterschreitungen. Auf dieser Basis will der Bundesrat dann das weitere Vorgehen in Bezug auf eine allfällige Ergänzung der Schuldenbremse diskutieren.

Am 30. August 2017 hat der Bundesrat die Empfehlungen der Expertengruppe Schuldenbremse zur Kenntnis genommen und dem Eidgenössischen Finanzdepartment (EFD) Vertiefungsaufträge erteilt. Die Expertengruppe hatte in ihrem Gutachten empfohlen, auf eine Ergänzung der Schuldenbremse zu verzichten, bis geklärt ist, ob die Budgetunterschreitungen weiterhin in der gleichen Höhe und dauerhaft anfallen werden. Die Expertengruppe hatte in Ihrem Gutachten zudem empfohlen, eine Vereinfachung des Nachtragsverfahrens zu überprüfen. Durch die Erhöhung der Flexibilität im Budgetvollzug könnten die Kreditreste verkleinert und der von der Schuldenbremse vorgegebene Ausgabenplafond besser ausgeschöpft werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 eine Vereinfachung des Nachtragsverfahrens diskutiert und entschieden, dass im Rahmen der nächsten Änderung des Finanzhaushaltgesetzes dem Parlament eine gezielte Massnahme vorgeschlagen wird. Künftig soll bei stark gebundenen Voranschlagskrediten, bei denen Bundesrat und Verwaltung im Budgetvollzug keine Steuerungsmöglichkeiten haben, auf Nachträge verzichtet werden. Eine allfällige Kreditüberschreitung soll nur noch in der Rechnung begründet werden. Ein Beispiel dafür sind die Beiträge an die Sozialversicherungen, die gesetzlich festgelegt sind.

Der Bundesrat hat zudem über eine Ergänzung der Schuldenbremse diskutiert, um Einnahmenausfälle infolge von Steuerreformen zu kompensieren. Zurzeit fliessen die Budgetunterschreitungen automatisch in die Schuldenreduktion. Mit einer Ergänzung der Schuldenbremse könnten die am Jahresende anfallenden Budgetunterschreitungen in den zukünftigen Budgets verwendet werden – entweder für höhere Ausgaben oder zur Kompensation von tieferen Einnahmen. Der Bundesrat hat entschieden, dass das weitere Vorgehen in Bezug auf eine Ergänzung der Schuldenbremse erst auf Basis des Berichts über die Entwicklung der Budgetunterschreitungen festgelegt werden soll. Bis Ende März 2019 erstellt das EFD diesen Bericht.


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