Die Schweiz und Portugal unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 25.06.2012 - Die Schweiz und Portugal haben heute in Lissabon ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard sowie einige Anpassungen des bestehenden Abkommens. Das revidierte DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Portugal unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft während mindestens zwei Jahren eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit. Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet. Auch für Zinsen und Lizenzgebühren werden die Lösungen aus dem Zinsbesteuerungsabkommen übernommen und im Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal verankert. Das heisst, dass ab dem 1. Juli 2013 die Zinsen und Lizenzgebühren, die unter verbundenen Unternehmen (Beteiligung von 25 Prozent während mindestens 2 Jahren) bezahlt werden, nicht mehr quellensteuerpflichtig sind.

Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über die Revision des DBA mit Portugal zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss mehrheitlich zugestimmt. Bevor die Revision in Kraft treten kann, muss sie noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.


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