Bundesrat lehnt Steuerabzug für das Bausparen weiterhin ab

Bern, 23.02.2011 - Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates für ein steuerlich privilegiertes Bausparen ab. In seiner Stellungnahme beantragt er, auf die Gesetzesvorlage zu verzichten. Diese ist als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen ausgestaltet, die der Bundesrat ebenfalls ablehnt.

Der Bundesrat lehnt Bausparen als zusätzliches steuerliches Instrument zur Wohneigentumsförderung weiterhin ab. Im Auftrag des Ständerates hatte die zuständige Kommission einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Laut dem Bundesrat ist der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zu den beiden Bauspar-Volksinitiativen des Hauseigentümerverbands Schweiz und der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens zwar massvoller und berechenbarer. Nach seiner Auffassung ist Bausparen aber kein wirksames sozialpolitisches Mittel.

Der Kreis der Haushalte, die mangels Eigenkapitals nicht in der Lage sind, erstmals selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben, dürfte durch den indirekten Gegenvorschlag nur in sehr beschränktem Ausmass vom steuerlich privilegierten Bausparen Gebrauch machen können. Diese so genannten Schwellenhaushalte mit einem jährlichen Haushaltseinkommen zwischen brutto 60'000 und 100'000 Franken haben finanziell zu begrenzte Möglichkeiten, um innerhalb des vorgegebenen Zeitraums die Sparleistung für eine ausreichende Eigenkapitalbasis zu erbringen. Demgegenüber werden einkommensstarke Steuerpflichtige, die auch ohne Bausparen den erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum anvisieren können, durch den indirekten Gegenvorschlag bevorzugt (so genannte Mitnahmeeffekte).

Als weiteres Gegenargument nennt der Bundesrat die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen, wie beispielsweise Opportunitätskosten. Diese Kosten entstehen, wenn die für die Wohneigentumsförderung gebundenen finanziellen Mittel nicht mehr für andere Konsum- oder Investitionsprojekte ausgegeben werden. Die vorgeschlagene Einführung des Bausparabzugs würde zudem gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen und das Steuerrecht weiter verkomplizieren.

Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat das genannte Gesetzesvorhaben ebenso ab wie die beiden eingereichten Volksinitiativen. Die Haltung des Bundesrates deckt sich mit der überwiegenden Mehrheit der Kantone, die sich in der Vernehmlassung klar gegen das neue Steuerprivileg ausgesprochen haben.


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