Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Mexiko in Kraft

Bern, 23.12.2010 - Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Mexiko ist heute in Kraft getreten. Neben einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard enthält das Protokoll eine Reduktion der notwendigen Beteiligungshöhe für die Befreiung von Quellensteuern auf Dividenden. Es trägt auch durch weitere Änderungen zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Die Schweiz und Mexiko haben sich gegenseitig auf diplomatischem Weg benachrichtigt, dass sämtliche Bedingungen und gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten des Protokolls erfüllt sind. Die Änderungen des DBA treten gemäss seinen Inkrafttretensbestimmungen 30 Tage nach dem Erhalt der späteren Benachrichtigung in Kraft. Dies geschah heute.

Die Bestimmungen des Protokolls finden bei Quellensteuern Anwendung auf Einkünfte, die am oder nach dem 1. Januar 2011 gezahlt oder gutgeschrieben werden. Für alle anderen Steuern und für den Informationsaustausch gilt das Protokoll für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Das revidierte DBA legt fest, dass Dividenden bei einer Beteiligungshöhe ab 10 Prozent von der Quellensteuer befreit sind. Die Quellenbesteuerung auf Zinsen wird künftig auf 10 Prozent und unter bestimmten Voraussetzungen auf 5 Prozent gesenkt. Durch eine Meistbegünstigungsvereinbarung hat sich Mexiko ausserdem dazu verpflichtet, mit der Schweiz Verhandlungen über günstigere Besteuerungsregelungen auf Zinszahlungen und Lizenzgebühren aufzunehmen, sobald Mexiko mit einem anderen Staat solche Regelungen ausgehandelt hat.

Das revidierte DBA mit Mexiko ist am 21. September 2009 in Mexiko-Stadt unterzeichnet und am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigt worden. Die Referendumsfrist ist am 7. Oktober 2010 unbenutzt abgelaufen.


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