Die Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Norwegen sind in Kraft

Bern, 22.12.2010 - Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Norwegen ist heute in Kraft getreten. Neben einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard enthält das Protokoll eine Reduktion der notwendigen Beteiligungshöhe für die Befreiung von Quellensteuern auf Dividenden, ein beschränktes Besteuerungsrecht des Quellenstaates für Ruhegehälter und eine Meistbegünstigung der Schweiz für eine Schiedsklausel.

Die Schweiz und Norwegen haben einander auf diplomatischem Weg benachrichtigt, dass sämtliche Bedingungen und gesetzliche Verfahren für das Inkrafttreten des Protokolls erfüllt sind. Damit sind die Änderungen des DBA heute in Kraft getreten. Die Bestimmungen des DBA finden Anwendung auf Dividenden, die ab dem 1. Januar 2011 fällig werden, und auf Ruhegehälter, die ab oder nach dem 1. Januar 2011 gezahlt werden. Bei der Amtshilfe in Steuersachen wird das revidierte DBA auf Steuerjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Das revidierte DBA mit Norwegen enthält neu eine Quellensteuerbefreiung auf Dividenden bei Beteiligungen von mindestens 10 Prozent. Im bisherigen DBA war die Quellensteuerbefreiung erst ab einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent vorgesehen. Der Quellenstaat hat zudem neu das Recht, auf Ruhegehältern eine Steuer von maximal 15 Prozent zu erheben. Durch eine Meistbegünstigungsvereinbarung hat sich Norwegen ausserdem dazu verpflichtet, mit der Schweiz Verhandlungen zur Aufnahme einer Schiedsklausel aufzunehmen, sobald es selbst eine solche Bestimmung mit einem anderen Staat ausgehandelt hat.

Das Änderungsprotokoll wurde am 31. August 2009 in Oslo unterzeichnet und am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigt. Die Referendumsfrist ist am 7. Oktober 2010 unbenutzt abgelaufen.


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