Die Schweiz und Oman paraphieren ein Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 03.11.2010 - Die Schweiz und Oman haben die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und dieses paraphiert. Nebst einer Amtshilfeklausel in Steuerfragen nach dem OECD-Standard enthält es verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer Wirtschaft.

Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit 30 Staaten entsprechende Verhandlungen abgeschlossen. Dabei konnte die Schweiz auch verschiedene Vorteile für die Wirtschaft aushandeln, beispielsweise Quellensteuerreduktionen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen oder die Einführung einer Schiedsgerichtsklausel. Zudem konnten steuerliche Diskriminierungen vermieden oder abgebaut werden. Diese Politik wird fortgesetzt, und weitere Verhandlungen mit wichtigen Ländern sind vorgesehen.

Der Inhalt des Abkommens mit Oman ist vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.

Die ersten zehn DBA mit der Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard wurden von National- und Ständerat in der vergangenen Sommersession genehmigt. Die Referendumsfrist ist Anfang Oktober unbenutzt abgelaufen. Den eidgenössischen Räten werden schrittweise weitere inzwischen unterzeichnete DBA zur Genehmigung vorgelegt.

 


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