Mehrwertsteuer: Pragmatischere Handhabung der formellen Anforderungen

(Letzte Änderung 15.02.2006)

Bern, 15.02.2006 - Der Bundesrat will die Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer (MWST) erhöhen und die Entrichtungskosten der Steuerpflichtigen erheblich reduzieren. Er beantragt daher, vier Motionen (05.3741 von der Freisinnig-demokratischen Fraktion, 05.3743 von Nationalrat Philipp Müller (FDP/AG), 05.3795 von Nationalrat Filippo Leutenegger (FDP/ZH) und 05.3800 von der Christlichdemokratischen Fraktion) anzunehmen. Aus rein formellen Gründen sollen künftig keine Aufrechnungen mehr gemacht werden, sofern dem Bund bei Vorliegen solcher Formmängel nachweislich keine Steuer entgangen ist.

In den Motionen vom 30. November und 14. Dezember 2005 wird verlangt, dass der bürokratische Formalismus aus der Rechtsanwendung der MWST verbannt wird und dass allein gestützt auf formelle Mängel keine Nachbelastungen mehr vorgenommen werden. Zudem sollen die Verwaltungspraxis vereinfacht, das Verhältnis zum Steuerpflichtigen verbessert und in absehbarer Zeit die elektronische Mehrwertsteuerabrechnung eingeführt werden.

Diese Änderungen ergänzen das Massnahmenpaket 2005 der Eidg. Steuerverwaltung ESTV für eine anwenderfreundliche Mehrwertsteuer. So hat die ESTV im Sinne von Sofortmassnahmen bereits verschiedene Vereinfachungen im formellen Bereich (Rechnungsstellung, Verzicht bzw. Herabsetzung der Eigenverbrauchssteuer, pauschale Abrechnung für Imbissstände etc.) eingeführt. Dabei wurden 11 Praxisänderungen auf den 1. Januar 2005 und - wo noch vertiefte Abklärungen bei den betroffenen Kreisen notwendig waren - weitere 11 Massnahmen auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt (vgl. Rohstoff).

Der pragmatischere Umgang der ESTV mit der geltenden Verwaltungspraxis soll aus Sicht des Bundesrats fortgesetzt werden. Ziel ist eine einfachere Anwendung des Rechts. Dementsprechend soll in der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, welche den Verwaltungsbehörden bei reinen Formfehlern erlaubt, eine pragmatischere Haltung einzunehmen. Aus rein formellen Gründen soll künftig keine Aufrechnung mehr gemacht werden, sofern dem Bund bei Vorliegen solcher Formmängel nachweislich keine Steuer entgangen ist.

Im Weiteren arbeitet die ESTV daran, das Verhältnis mit den Steuerpflichtigen laufend zu verbessern: die Publikationen werden aktualisiert und verfeinert, die Behandlungsdauer der Verfahren konsequent verkürzt, die elektronische Mehrwertsteuerabrechnung in absehbarer Zeit eingeführt und im Rahmen einer umfangreichen Reorganisation die Abläufe vereinfacht.

Unbestritten bleibt, dass grössere Änderungen beim MWST-Vollzug nur mit Gesetzesänderungen möglich sind. Das EFD erarbeitet daher derzeit eine Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Ziel der Arbeiten ist es einerseits, die gesetzlichen Grundlagen in Richtung einer optimalen Mehrwertsteuer zu vereinfachen und zu verwesentlichen. Anderseits soll eine einfache und bürgerfreundliche Verwaltungspraxis etabliert werden.

 

Korrekturhinweis: Die ursprünglich publizierte Fassung der Antwort auf die Anfrage Parmelin wurde um einen Satz (drittletzter Satz im letzten Absatz) ergänzt.

Im Rohstoff "Liste der umgesetzten Verbesserungsmassnahmen" wurde das Kapitel II "Vorschläge für Gesetzesänderungen" gestrichen. Diese Punkte stammen aus dem Bericht "Zehn Jahre Mehrwertsteuer" vom Januar 2005. Darin werden punktuelle Gesetzesänderungen im Rahmen des bisherigen Systems vorgeschlagen.


Adresse für Rückfragen

Claudio Fischer, Stabsstelle Gesetzgebung in der Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 84 20.



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