Bundesrat verabschiedet Botschaft zu den beiden Volksinitiativen zum Bausparen

Bern, 18.09.2009 - Selbstgenutztes Wohneigentum soll nicht über einen weiteren steuerlichen Kanal gefördert werden. Diese Haltung vertritt der Bundesrat und beantragt dem Parlament in seiner heute verabschiedeten Botschaft, die beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit den Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge bestehen laut Bundesrat bereits wirksame Instrumente zur Förderung des Wohnens in den eigenen vier Wänden.

Der Bundesrat begründet die Ablehnung vorab damit, dass im Rahmen der steuerlichen Wohneigentumsförderung kein neues Instrument eingeführt werden soll. Denn schon die im Rahmen der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und der privaten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) angesparten Mittel können zur Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt werden. Bereits am 25. Februar 2009 hatte sich der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid in diesem Sinn zu den beiden Initiativen geäussert.

Ausserdem ist die Wirkung des steuerlich privilegierten Bausparens bescheiden: Nur einem kleinen Teil der sogenannten Schwellenhaushalte (Haushalte mit Bruttoeinkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken pro Jahr) ermöglicht das Bausparen, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Mit zunehmendem Einkommen steigt der Anteil der Haushalte, die vom steuerlich begünstigten Bausparen Gebrauch machen. Von der Einführung abzugsfähiger Bauspareinlagen profitieren somit in erster Linie Steuerpflichtige, die über ausreichend Mittel verfügen, jedoch auch ohne Bausparen in der Lage sind, in den Genuss von selbstgenutztem Wohneigentum zu gelangen.

Volkswirtschaftlich gesehen hat eine steuerlich begünstigte Wohneigentumsförderung sogar negative Wachstums- und Wohlfahrtseffekte. So erhöht die Bausparförderung die Nachfrage nach Wohnraum zulasten anderer Konsumgüter (d.h. Verzerrung von Konsumentscheidungen der privaten Haushalte) und führt dadurch zu höheren Haus- bzw. Bodenpreisen. Ausserdem könnten die für das Bausparen eingesetzten Ressourcen für wachstumswirksamere Zwecke verwendet werden.

Neben den negativen ökonomischen Wirkungen sprechen auch die Bemühungen um Vereinfachungen im Steuerrecht gegen eine Einführung des Bausparens. Denn Abzugsmöglichkeiten für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum würden das heutige Steuersystem komplizierter machen und den Vollzugsaufwand erhöhen. So ist bei nicht zweckgemässer Verwendung von geäufnetem Bausparkapital eine Nachbesteuerung vorzunehmen. Dies setzt bei interkantonalem Wohnsitzwechsel entsprechende Kontrollmittel voraus und erhöht damit unweigerlich den administrativen Aufwand bei den kantonalen Veranlagungsbehörden.

Die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (im September 2008) und der Hauseigentümerverband Schweiz (im Januar 2009) hatten innerhalb von knapp vier Monaten je eine Volksinitiative zum Bausparen eingereicht.


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