Bausparen: Bundesrat ist gegen eine zusätzliche steuerliche Förderung von Wohneigentum

Bern, 25.02.2009 - Selbst genutztes Wohneigentum soll nicht über einen weiteren steuerlichen Kanal gefördert werden. In einem Grundsatzentscheid hat sich der Bundesrat heute gegen die beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen ausgesprochen und sieht auch von der Vorlage eines Gegenvorschlags ab. Er hat das Eidg. Finanzdepartement EFD damit beauftragt, für die beiden Volksinitiativen eine Botschaft auszuarbeiten.

Da auf Bundesebene im Parlament bisher sämtliche Bemühungen zur Einführung des Bausparens gescheitert sind, reichten die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens am 29. September 2008 und der Hauseigentümerverband Schweiz am 23. Januar 2009 je eine Volksinitiative zum Bausparen ein. Nach einer Beurteilung der Initiativen entschied der Bundesrat, dass im Einklang mit seiner bisherigen Haltung gegenüber dem Bausparen für die steuerliche Wohneigentumsförderung kein neues Instrument eingeführt werden soll. Diese Aufgabe übernehmen im Rahmen des Vorsorgesparens bereits die Vorbezüge aus den Säulen 2 und 3a. In der noch auszuarbeitenden Botschaft soll dem Parlament empfohlen werden, beide Volksinitiativen zum Bausparen ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Gründe für die ablehnende Haltung des Bundesrates gehen in erster Linie auf die bescheidene Wirkung von steuerlich privilegierten Spareinlagen zurück. Diese helfen nur einem kleinen Teil von Schwellenhaushalten (Haushalten mit einem Bruttoeinkommen von 60 000 bis 100 000 Franken pro Jahr), selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Neben der negativen volkswirtschaftlichen Wirkung sprechen auch das Gleichbehandlungsgebot und die Vereinfachungsbemühungen im Steuerrecht gegen eine Einführung des Bausparens.


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Lukas Schneider, Gesetzgebungsstab, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 72 51


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