Hinweis
Der Bundesrat hat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Diese Verpflichtung wird auf den 1. Januar 2016 eingeführt.
Sie können uns Ihre Rechnungen auch als E-Rechnungen zustellen. Die E-Rechnung wird uns als Datenfile übermittelt und kann von uns direkt elektronisch weiterverarbeitet werden. Die E-Rechnung ersetzt die Papierrechnung und erfüllt alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben über den Mindestinhalt und die Archivierung.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Diese Verpflichtung wird auf den 1. Januar 2016 eingeführt.
Weitere Informationen zu dieser umwelt- und budgetschonenden Alternative zum Postversand finden Sie auf der zentralen Webseite der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV zur E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung der Schweiz.