Die Unternehmenssteuerreform II (USTR II) wurde am 24. Februar 2008 in einer Volksabstimmung knapp angenommen. Die Vorlage brachte eine Entlastung für das Gewerbe und stärkte damit die Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Zudem wurde durch bestimmte Massnahmen wie etwa das Kapitaleinlageprinzip (KEP) die Standortattraktivität für grosse Unternehmen erhöht. Im Zentrum der Reform standen die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, die Anrechnung der kantonalen Gewinn- an die Kapitalsteuer sowie gezielte Massnahmen zugunsten von KMU, insbesondere für die Personenunternehmen.
Das KEP gilt seit dem 1. Januar 2011. Die Anwendung bezieht sich aber auf Kapitaleinlagen, die seit dem 1. Januar 1997 geleistet wurden. Durch das KEP werden offene Kapitaleinlagen der Beteiligungsinhaber bei Rückzahlung an diese bei der direkten Bundessteuer, bei den kantonalen Einkommenssteuern (aufgrund des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung) und bei der Verrechnungssteuer steuerfrei. Nach Ansicht des Bundesrates ist das KEP steuersystematisch korrekt und sachlich gerechtfertigt. Von der Verrechnungs- und Einkommenssteuer wird nur noch erfasst, was das Unternehmen mit dem zur Verfügung gestellten Kapital erwirtschaftet und als Ertrag an den Beteiligungsinhaber ausschüttet.
National- und Ständerat hatten die USTR II in der Frühjahrssession 2007 verabschiedet. Danach ergriff die Sozialdemokratische Partei der Schweiz das Referendum. Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 mit einer Mehrheit von 50,5 Prozent angenommen. Die verschiedenen Teile der Reform traten daraufhin zwischen dem 1. Juli 2008 und Anfang 2011 in Kraft.
Gesetz
Ausgewählte Medienmitteilungen
Drucksachen und Schreiben
Unternehmenssteuerreform II (PDF, 403 kB, 30.11.2007)Informationsbroschüre
Bericht
Volkswirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 1997 (PDF, 74 kB, 11.01.2008)Bericht der Eidg. Steuerverwaltung ESTV vom 15. September 2006 zu Handen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N).
Letzte Änderung 05.04.2011