Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (19.05.2019)

Bei einer Stimmbeteiligung von 42,7 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 % Ja-Stimmen gegen 33,6 % Nein-Stimmen angenommen.

20.05.2019 – Für den Wohlstand der Schweiz sind eine international wettbewerbsfähige Besteuerung der Unternehmen und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundlagen. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien nicht mehr internationalen Anforderungen entsprechen. Die AHV wiederum gerät zunehmend in finanzielle Schieflage, weil immer mehr Menschen eine AHV-Rente beziehen.

Vor diesem Hintergrund hat das Parlament am 28. September 2018 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, ein international konformes, wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen zu schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten zu leisten.

Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen die gleichen Besteuerungsregeln. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, werden Investitionen in Forschung und Entwicklung künftig mit neuen steuerlichen Sonderregelungen gefördert. Die Kantone erhalten vom Bund zudem zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer, um bei Bedarf ihre Gewinnsteuern zu senken. Sie setzen die Reform nach ihren Bedürfnissen autonom um und gelten den Städten und Gemeinden allfällige geringere Steuereinnahmen ab. Mit der Steuerreform werden Arbeitsplätze sowie mittel- und längerfristig Steuereinnahmen gesichert.

Die Vorlage verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten. Der Finanzierungsbedarf bei der AHV wird wesentlich verkleinert. Die geplante strukturelle Reform der AHV (AHV 21) bleibt allerdings unumgänglich, auch wenn die Vorlage angenommen wird.

Die Reform der Unternehmensbesteuerung bei gleichzeitiger finanzieller Stärkung der AHV ist für Bundesrat und Parlament ein ausgewogener Kompromiss, von dem die gesamte Bevölkerung profitieren wird. Gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung wurde erfolgreich das Referendum ergriffen.

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Medien

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