Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist an der Volksabstimmung vom 2. Dezember mit einer Mehrheit von 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden.

Dokumentation zur Abstimmung vom 2. Dezember 2001Mit der Schuldenbremse wird ein wichtiger Eckpfeiler nachhaltiger Finanzpolitik in der Bundesverfassung fest verankert. Die Schuldenbremse löst das Haushaltsziel 2001 ab und schafft die Instrumente, um einen dauerhaften Haushaltsausgleich in konjunkturverträglicher Art und Weise zu gewährleisten. Damit konkretisiert sie das bereits bestehende Gleichgewichtsziel gemäss Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung und gibt diesem die nötige Durchsetzungskraft.

Die Schuldenbremse verfolgt ein doppeltes Ziel:

- Sie verhindert chronische strukturelle Defizite im Bundeshaushalt und
- Sie etabliert auf Dauer eine konjunkturverträgliche, antizyklische Finanzpolitik.

Mittelfristig soll die Verschuldung aus Defiziten der Finanzrechnung stabilisiert und die Verschuldungsquote gesenkt werden. Kurzfristig lässt die Schuldenbremse in Rezessionen Defizite zu, fordert bei guter Konjunktur jedoch Überschüsse.

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Letzte Änderung 08.02.2006

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