14.02.2017 - Mit der USR III sollte die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften abgeschafft werden. Diese steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Um einen Wettbewerbsverlust der Schweiz zu verhindern, sollten international akzeptierte steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. Im Vordergrund stand dabei die Förderung von Innovationen. Auch wollte der Bund die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mittragen.
Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner erwarteten hohe steuerliche Einnahmenausfälle. Sie befürchteten, dass die Bevölkerung diese Ausfälle hätte kompensieren müssen. Die Reform wurde am 12. Februar 2017 von Volk und Ständen abgelehnt. Nach einer vertieften Analyse wird nun eine neue Vorlage ausgearbeitet.
Das Volk hat die USR III mit 59.1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Medienkonferenz 12.02.2017
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