Medienkonferenz vom 09.01.2018
05.03.2018 - Volk und Stände sagen Ja zur neuen Finanzordnung 2021
In der Volksabstimmung vom 4. März 2018 haben Volk und Stände die neue Finanzordnung 2021 deutlich gutgeheissen. 84,1 Prozent der Stimmenden sowie sämtliche Kantone stellten sich hinter die Vorlage. Bei dieser Abstimmung ging es um die beiden wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes: die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer. Das Recht, diese beiden Steuern zu erheben, ist nur befristet in der Bundesverfassung verankert und läuft Ende 2020 aus. Mit der neuen Finanzordnung 2021 wird sichergestellt, dass der Bund diese beiden Steuern weiterhin erheben kann.
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer machen rund zwei Drittel der gesamten Bundeseinnahmen aus. Im Jahr 2016 entsprach dies einem Betrag von rund 43,5 Milliarden Franken. Die beiden Steuern tragen damit massgeblich zur Finanzierung der Bundesaufgaben bei – zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Sozialpolitik, Verkehr und Landesverteidigung.
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Letzte Änderung 30.01.2023