Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung der Kinderabzüge mit 63,1 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. Der allgemeine Abzug pro Kind bleibt somit bei 6500 Franken. Auch der Abzug für die Kosten der Drittbetreuung in Höhe von 10'100 Franken bleibt bestehen.


Medienkonferenz


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Das Wichtigste in Kürze

Am 27. September 2019 stimmten die Eidgenössischen Räte dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) zu. Bei der direkten Bundessteuer wird der maximale Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 auf 25 000 Franken pro Kind erhöht. Zudem wird der allgemeine Kinderabzug von 6500 auf 10 000 Franken erhöht, womit Familien unabhängig von der Betreuungsform entlastet werden. Beides zusammen führt zu geschätzten Steuerausfällen von 380 Millionen Franken, wovon rund 80 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Aufgrund der Corona-Krise dürften die Steuerausfälle jedoch vorübergehend um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken tiefer ausfallen. Ziel der Vorlage ist es, steuerliche Hindernisse zu beseitigen, damit beide Elternteile im von ihnen gewünschten Umfang berufstätig sind. Zudem sollen die allgemein hohen Kosten für Familien steuerlich besser berücksichtigt werden. Gegen diese Vorlage ergriffen zwei Komitees das Referendum.

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung der Kinderabzüge mit 63,1 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. Der allgemeine Abzug pro Kind bleibt somit bei 6500 Franken. Auch der Abzug für die Kosten der Drittbetreuung in Höhe von 10'100 Franken bleibt bestehen.

Erklärvideo

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10’100 auf 25’000 Franken pro Kind erhöhen. Ziel der Massnahme ist es, steuerliche Hindernisse zu beseitigen, dass Eltern erwerbstätig bleiben. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6’500 auf 10’000 Franken anzuheben. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Beides zusammen führt zu geschätzten Steuerausfällen von 380 Millionen Franken, wovon rund 80 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Aufgrund der Corona-Krise dürften sich die Steuerausfälle vorübergehend verringern, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken.

Ausgangslage

Eltern können heute bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer steht ihnen für jedes Kind ein Abzug von 6’500 Franken vom Einkommen zu. Lassen sie ihr Kind etwa in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen, weil sie erwerbstätig sind, so kommt für diese Drittbetreuung noch ein Abzug von maximal 10’100 Franken pro Kind hinzu. Auf Bundes- und Kantonsebene sind weitere kinderbezogene Abzüge möglich.

Kinderdrittbetreuungsabzug

Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10’100 auf 25’000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Direkt kommt die Massnahme Familien zugute, deren Betreuungskosten den heutigen Abzug von 10'100 Franken übersteigen. Das ist heute typischerweise der Fall, wenn ein Kleinkind mehr als zwei Tage pro Woche an einem nicht subventionierten Kita-Platz betreut wird.

Der höhere Abzug für die Drittbetreuung führt dazu, dass vom Erwerbseinkommen abzüglich der durch die Erwerbstätigkeit bedingten Drittbetreuungskosten mehr bei den Eltern bleibt. Dadurch wird für Eltern ein Anreiz geschaffen, dass beide in einem von ihnen gewünschten Umfang berufstätig sind und sie nicht aus steuerlichen Gründen darauf verzichten. Der höhere Abzug kommt vor allem Eltern mit Kleinkindern zugute, da ihre Betreuungskosten besonders hoch sind.

Kurz- bis mittelfristig könnten dank der Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs grob geschätzt 2’500 Vollzeitstellen besetzt werden. Dies würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Schweizer Wirtschaft stärken. Davon profitieren indirekt alle Bevölkerungsschichten.

Kinderabzug

Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6’500 auf 10’000 Franken pro Kind zu erhöhen. Das Parlament will Familien stärker entlasten, unabhängig davon, ob diese ihre Kinder selber betreuen oder zeitweise betreuen lassen. Das Parlament begründet die Erhöhung unter anderem mit den generell hohen Kosten für Familien. Diese betragen gemäss einer älteren Schätzung des Bundesamtes für Statistik für Paare mit einem Kind im Durchschnitt rund 11’300 Franken pro Jahr, für jedes weitere Kind nehmen die Kosten pro Kind ab. Das Existenzminimum für Kinder liegt deutlich tiefer als diese Durchschnittskosten.

Knapp 60 Prozent der Familien in der Schweiz bezahlen direkte Bundessteuern. Sie profitieren vom allgemeinen Kinderabzug und somit auch von dessen Erhöhung. Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt von der Einkommenshöhe ab. Gut 40 Prozent der Familien zahlen keine direkte Bundessteuer. Sie profitieren darum auch nicht von dieser Massnahme.

Finanzielle Auswirkungen auf Bund und Kantone

Die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs bewirkt jährlich wiederkehrende Steuerausfälle von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Diese Steuerausfälle sind relativ gering, weil heute schon viele Eltern die Kosten für die Drittbetreuung vollständig abziehen können. Die Ausfälle dürften längerfristig ausgeglichen werden, wenn dank der Erhöhung dieses Abzugs mehr Eltern erwerbstätig bleiben.

Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs führt zu zusätzlichen Steuerausfällen. Diese wurden vor der Corona-Krise auf 370 Millionen Franken geschätzt. Von den insgesamt geschätzten Steuerausfällen von 380 Millionen Franken entfallen rund 80 Millionen Franken auf die Kantone, weil sie einen Teil der direkten Bundessteuer erhalten.

Aufgrund der Corona-Krise dürften sich die Steuerausfälle vorübergehend verringern, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken, wovon 10 bis 20 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und sind auch aufgrund der Corona-Krise mit hohen Unsicherheiten verbunden; für den Drittbetreuungsabzug liegen zudem nur wenige Daten vor.

Abstimmung

Am 27. September 2019 stimmte die Bundesversammlung dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) zu. Dagegen ergriffen zwei Komitees das Referendum.

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Erhöhung der Kinderabzüge mit 63,1 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. Der allgemeine Abzug pro Kind bleibt somit bei 6500 Franken. Auch der Abzug für die Kosten der Drittbetreuung in Höhe von 10'100 Franken bleibt bestehen.

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Letzte Änderung 27.03.2024

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