Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» (14.06.2015)

Die Volksinitiative fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent. Erbschaften und Schenkungen bis 2 Millionen Franken sind steuerfrei. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe müsste der Gesetzgeber Ermässigungen vorsehen. Vom Ertrag sollen zwei Drittel an die AHV und ein Drittel an die Kantone gehen. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen aufgehoben werden.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Kantone würden in ihrer Finanzhoheit eingeschränkt und könnten Einnahmen verlieren. Familienbetriebe sähen sich mit Schwierigkeiten bei der Regelung der Nachfolge konfrontiert. Die Einnahmen kämen zwar teilweise der AHV zugute, könnten aber die Lücke in der Finanzierung der AHV nicht nachhaltig schliessen.

Das Volk ist den Empfehlungen des Bundesrates gefolgt und hat die Initiative mit 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Zur Resultatübersicht führt der folgende Link:

Weiterführende Informationen

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/das-efd/abstimmungen/initiative--imposer-les-successions-de-plusieurs-millions-pour-f.html