Die Initiative ist an der Volksabstimmung vom 2. Dezember mit 66 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden.
Dokumentation zur Abstimmung vom 2. Dezember 2001Die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" verlangt die Einführung einer neuen Bundessteuer, welche die von Privatpersonen erzielten Kapitalgewinne auf Aktien u.ä. mit mindestens 20 Prozent belastet.
Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament würde diese neue Steuer zusammen mit den bestehenden Abgaben zu unvertretbaren Doppelbelastungen führen. Als Folge davon würde insbesondere die kantonale Vermögenssteuer unter Druck geraten. Die Kapitalgewinnsteuer wäre ausserdem mit viel Bürokratie verbunden und verhältnismässig unergiebig. Aus diesen Gründen wird das Volksbegehren von Bundesrat und Parlament abgelehnt.
Letzte Änderung 08.02.2006