«Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben» (Abschaffung der Emissionsabgabe)

In der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben mit 62,7 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab.

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Wenn sich ein Unternehmen entwickeln will, muss es investieren. Dazu wird im Normalfall zusätzliches Eigenkapital beschafft. Derzeit erhebt der Bund darauf eine sogenannte Emissionsabgabe auf einem Prozent des aufgenommenen Kapitals, wenn dieses höher als eine Million Franken ist.

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Um das Wirtschaftswachstum zu stärken, sollen Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen.

Eine Abschaffung käme insbesondere jungen, wachstumsstarken Unternehmen zu gute. Reduzierte Kosten für Investitionen, erlauben den Unternehmen das Geld zur weiteren Entwicklung einzusetzen. Die Abschaffung sichert oder schafft damit neue Arbeitsplätze und generiert Einkommen. Das stärkt die Standortattraktivität der Schweiz und fördert das Wirtschaftswachstum.

Die Reform führt zu Mindereinnahmen, die für den Bund verkraftbar sind und sich mit der Zeit durch die Wachstumsimpulse aufwiegen dürften. Zudem denken Bundesrat und Parlament langfristig: Mit der geplanten OECD-Steuerreform wird sich der Standortvorteil tiefer Gewinnsteuern reduzieren. Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe können gezielt andere Standortfaktoren gestärkt werden, da die Unternehmen von Belastungen befreit werden. Somit kann die Schweiz attraktiv bleiben.

Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weil aus Sicht der Gegner vor allem Grossunternehmen davon profitieren würden.


Dossier

Eckwerte der Vorlage

Die Emissionsabgabe ist im Bundesgesetz über die Stempelabgaben geregelt. Sie fällt an, wenn Unternehmen Eigenkapital aufnehmen. Gibt ein Unternehmen zum Beispiel Aktien heraus, so besteuert der Bund den Wert dieser Aktien mit der Emissionsabgabe. Diese Abgabe muss bezahlt werden,

  • wenn ein Unternehmen neu gegründet wird
  • oder wenn ein bestehendes Unternehmen sein Eigenkapital erhöht.

Sie beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. Nimmt ein Unternehmen hingegen Fremdkapital auf, zum Beispiel einen Kredit, so muss es keine Emissionsabgabe bezahlen.

Die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand werden aufgrund der Einnahmen in den letzten zwanzig Jahren auf rund 250 Millionen Franken jährlich geschätzt. Betroffen wäre einzig der Bund, für die Kantone und Gemeinden ändert sich nichts. Der Bund verspricht sich mit der Reform Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Schweiz, welche die temporären Mindereinnahmen aufwiegen werden.

Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Aus Sicht des Komitees profitieren grösstenteils international tätige Grosskonzerne von der Abschaffung der Emissionsabgabe.

Bundesrat und Parlament befürworten die Abschaffung der Emissionsabgabe insbesondere aus den folgenden Gründen:
Die Emissionsabgabe verteuert die Investitionen. Die Abschaffung entlastet die Unternehmen und stärkt das Wirtschaftswachstum sowie die Standortattraktivität der Schweiz. Die Abschaffung käme aber nicht nur den Unternehmen zugute, denn indem Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, wird Einkommen generiert. Das bedeutet Steuereinnahmen.

Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe werden junge Unternehmen nicht mehr benachteiligt. Unternehmen, die bereits seit Längerem erfolgreich wirtschaften, können ihre Investitionen durch einbehaltene Gewinne finanzieren. Jüngere Unternehmen hingegen erwirtschaften meist noch zu wenig Gewinn, um die nötigen Investitionen finanzieren zu können. Sie sind auf neues Eigenkapital angewiesen und haben einen Nachteil.

Weil auf Krediten keine Emissionsabgabe bezahlt werden muss, haben Unternehmen einen Anreiz, sich über diese zu finanzieren und sich so zu verschulden. Eine Finanzierung über Kredite ist oftmals günstiger, doch Schulden bergen Risiken für die Unternehmen sowie die Volkswirtschaft. Mit der Abschaffung der Abgabe wird das Verschuldungsrisiko gesenkt.
Zudem belastet die Emissionsabgabe die Wirtschaft ausgerechnet in Krisenzeiten am stärksten. Um in einer Rezession zu überleben, muss ein Teil der Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen. Das ist ungerecht, denn mit Eigenkapital finanzierte Investitionen werden durch die Emissionsabgabe verteuert.

Die Mindereinnahmen von rund 250 Millionen Franken für den Bund sind verkraftbar. Der Bund verspricht sich mit der Reform Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Schweiz, welche die temporären Mindereinnahmen aufwiegen werden.
Bundesrat und Parlament denken langfristig. Mit der geplanten OECD-Steuerreform wird sich der Standortvorteil tiefer Gewinnsteuern reduzieren. Mittels Abschaffung der Emissionsabgabe, werden gezielt andere Standortfaktoren gestärkt. Die Schweiz bleibt somit attraktiv.

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Letzte Änderung 27.03.2024

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