Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (99%-Initiative) (26.09.2021)

In der Volksabstimmung vom 26. September 2021 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» («99%-Initiative») mit 64,88 Prozent Nein-Stimmen ab.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit der Ablehnung der Vorlage zugunsten des Bundesrates und des Parlaments entschieden und sich damit für den Erhalt der Standortattraktivität der Schweiz und unseren Wohlstand ausgesprochen.

Medienkonferenz


Das Wichtigste in Kürze

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Die Initiative fordert auf hohen Kapitaleinkommen (z.B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) eine stärkere Besteuerung. Den Initiantinnen und Initianten gehen die bestehende Besteuerung von Kapital und die Umverteilung zu wenig weit. Die höhere Besteuerung würde sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zum Tragen kommen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Es besteht kein Handlungsbedarf, weil in der Schweiz die Einkommen gleichmässiger verteilt sind als in den meisten andern OECD-Ländern. Zudem erfolgt heute bereits eine bedeutende Umverteilung über Sozialleistungen und Steuern. Die Annahme der Initiative würde den Standort Schweiz und die Anreize zum Sparen schwächen. Dies hätte schädliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wohlstand.


Erklärvideo

Eckwerte und Beurteilung der 99%-Initiative

Der Begriff Kapitaleinkommen ist heute im Steuerrecht nicht definiert. Man kann darunter zum Beispiel Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Grundstücken verstehen. Auch bei Selbständigerwerbenden kann ein Teil des Einkommens als Kapitaleinkommen angesehen werden. Das Initiativkomitee will mittels einer höheren Besteuerung von Kapitaleinkommen den sozialen Zusammenhalt in der Schweiz durch eine umfassendere Umverteilung stärken. Hierzu soll Kapitaleinkommen ab einem gesetzlich zu bestimmenden Betrag bei der Steuerberechnung anderthalbfach gezählt werden. Für jeden Franken oberhalb dieses Betrags müssten so viel Steuern bezahlt werden, als würde es sich dabei um 1,50 Franken handeln. Ab welchem Betrag die höhere Besteuerung gilt, wird bei einer Annahme der Initiative durch das Parlament bestimmt. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Ermässigungen bei der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden.

Steuerbares Einkommen heute und bei Annahme der Volksinitiative

Die Tabelle zeigt eine mögliche Umsetzung der Initiative an einem Beispiel mit der Grenze für die höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen bei 100'000 Franken.

Bei Annahme der Volksinitiative würde in diesem Beispiel das Kapitaleinkommen bis 100 000 Franken in der tatsächlichen Höhe versteuert (100%); der darüber liegende Betrag von 50 000 Franken würde neu anderthalbfach zählen (150%). Beim Arbeitseinkommen bleibt das steuerbare Einkommen unverändert.

Geltende Einkommensbesteuerung und weitere Steuern auf dem Kapital

Heute müssen im Grundsatz sämtliche Arten von Einkünften in vollem Umfang versteuert werden. Darunter fallen beispielsweise Arbeitseinkommen (Löhne), Renten und Kapitaleinkommen. Bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen gelten einige abweichende Bestimmungen. So werden beispielsweise Dividenden nicht in vollem Umfang als Einkommen versteuert, wenn man zu mindestens 10 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Grund für diese Teilbesteuerung ist, dass Gewinne bereits mit der Gewinnsteuer belastet werden. Ferner sind private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen (Aktien) steuerfrei.

Kapital wird nicht nur als Kapitaleinkommen, sondern auch in anderer Form besteuert: So erheben Kantone und Gemeinden eine Steuer auf das Vermögen von Privatpersonen und auf das Kapital von Unternehmen. Zudem besteuern Bund, Kantone und Gemeinden Gewinne. Weiter bezahlen Unternehmen eine Umsatzabgabe beim Handel mit Wertpapieren. Und in den meisten Kantonen wird mit der Handänderungssteuer die Eigentumsübertragung von Grundstücken besteuert. Betrachtet man die gesamte Besteuerung von Kapital, befindet sich die Schweiz im Vergleich mit den EU-Mitgliedstaaten über dem Durchschnitt.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative aus folgenden Gründen ab

Kein Handlungsbedarf

Betrachtet man die Verteilung der verfügbaren Einkommen nach Abzug der Steuern und Erhalt von Sozialleistungen, dann liegt die Schweiz etwa im Mittelfeld der OECD-Länder. Der Umverteilungsbedarf ist deshalb in der Schweiz geringer als in anderen Ländern. Dennoch findet heute bereits eine bedeutende Umverteilung über Steuern und Sozialleistungen von hohen zu niedrigen Einkommen statt. Die progressiv ausgestalteten Einkommenssteuern tragen dazu bei, Ungleichheiten bei der Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung abzuschwächen. So entfallen auf das einkommensstärkste Prozent der Bevölkerung gut 10 Prozent des gesamten Einkommens. Dieses bezahlt rund 40 Prozent der direkten Bundessteuer. Den Grossteil der Einkommenssteuern erheben die Kantone und Gemeinden: Auch dort bezahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr Steuern. Zudem sind auch die Vermögenssteuern progressiv ausgestaltet.

Der grösste Teil der Umverteilung in der Schweiz erfolgt über die Sozialleistungen wie die Altersvorsorge, die Gesundheitskosten oder die Invaliden- und die Arbeitslosenversicherung. Die Ausgaben für Sozialleistungen betrugen 2018 insgesamt etwa 177 Milliarden Franken. Das entspricht, ähnlich wie in anderen westeuropäischen Ländern, rund einem Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung. Dieser Anteil ist seit den 1990er-Jahren gestiegen und führt dazu, dass deutlich weniger Leute unter der Armutsschwelle leben.

Initiative schwächt den Standort Schweiz

Im internationalen Vergleich ist die Steuerbelastung auf Kapital in der Schweiz schon recht hoch. Das hängt mit der Vermögenssteuer und der hohen Besteuerung von Dividenden zusammen, vor allem wenn keine Beteiligung von mindestens 10 Prozent vorliegt. Namentlich für Personen mit hohen Kapitaleinkommen spielen Steuern bei der Wohnortwahl eine wichtige Rolle. Mit der Annahme der Initiative würde für sie die Schweiz deutlich unattraktiver. Personen mit hohen Einkommen tragen heute schon einen Grossteil der Steuerlast, damit staatliche Leistungen finanziert werden können. Bei einer Annahme der Initiative würden einkommensstarke Personen noch stärker belastet. Dies könnte dazu führen, dass viele dieser Personen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Initiative gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand

Eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen würde den Anreiz reduzieren, Ersparnisse zu bilden und damit Kapital aufzubauen. Kapital muss erarbeitet werden, indem man Einkommen erzielt und dieses auf die Seite legt. Es wird benötigt, damit neue Unternehmen wie beispielsweise Start-ups gegründet werden und bestehende Unternehmen neue Investitionen tätigen können. Dies durch höhere Steuern zu behindern, ist schädlich für die Arbeitsplätze und den Wohlstand in der Schweiz.

Ausblick

In der Volksabstimmung vom 26. September 2021 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» («99%-Initiative») mit 64,88 Prozent Nein-Stimmen ab.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit der Ablehnung der Vorlage zugunsten des Bundesrates und des Parlaments entschieden und sich damit für den Erhalt der Standortattraktivität der Schweiz und unseren Wohlstand ausgesprochen.


Glossar

Fragen und Antworten

Letzte Änderung 27.03.2024

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