An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.
Unternehmen: Die Frist für Kreditgesuche ist am 31. Juli 2020 abgelaufen. Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Kreditgesuch wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.
Start-ups: Die Frist für Bürgschaftsgesuche ist am 31. August 2020 abgelaufen. Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Bürgschaftsgesuch wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Bürgschaftsorganisation.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 20. März 2020, ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Mit Hilfe von Überbrückungskrediten soll Unternehmen ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Hinzu kommen die vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit sowie dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten.
An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage beantragt er dem Parlament, den bestehenden Verpflichtungskredit um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erhöhen.