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DossierVeröffentlicht am 20. August 2026

Zinssätze für Abgaben und Steuern

Die aktuellen Verzugs- und Vergütungszinsätze auf den vom Bund erhobenen Abgaben und Steuern finden sich in der Zinssatzverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD.

Seit dem 1. Januar 2026 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des Zinsniveaus neu 4 Prozent (bisher jeweils 4,5 Prozent). Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer liegt bei 0,0 Prozent (bisher 0,75 Prozent).

Diese Zinssätze gelten für:

  • Zoll
  • Stempelabgaben
  • Mehrwertsteuer
  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Automobilsteuer
  • Mineralölsteuer
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
  • direkte Bundessteuer
  • Verrechnungssteuer
  • Steuer auf gebrannten Wassern

Zinssatzverordnung EFD

Medienmitteilungen zum Thema

  • 22. September 2026

    EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an

    Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2027.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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