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Veröffentlicht am 12. Januar 2026

Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf

Volksabstimmung vom 8. März 2026 – Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung neu in der Verfassung verankern. Bundesrat und Parlament unterstützen dieses Ziel grundsätzlich, sind jedoch mit der Formulierung der Initiative nicht einverstanden. Deshalb schlagen sie einen direkten Gegenentwurf vor, der sich an den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen orientiert.

Das Wichtigste in Kürze

In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, zum Beispiel mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps. Dennoch möchten die meisten Menschen, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Heute regelt das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet (Art. 5 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank) und dass der Franken die schweizerische Währung ist (Art. 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel).

Die Initiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung neu in der Verfassung verankern. Hierfür will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.

Auch Bundesrat und Parlament wollen die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken neu in der Verfassung verankern. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden und stellen ihr deshalb einen Gegenentwurf gegenüber, der auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze beruht.

Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Mit der Verankerung in der Verfassung stellen beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.

Medienkonferenz 13.01.2026

Ausgangslage

In der Schweiz bezahlen die Menschen immer seltener mit Bargeld, also mit Münzen und Banknoten. Das zeigen etwa die regelmässig durchgeführten Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Zahlungsverhalten der Bevölkerung. Vor zehn Jahren wurde im Alltag noch mehrheitlich mit Bargeld bezahlt, heute werden dagegen meistens Debit- und Kreditkarten sowie Bezahl-Apps genutzt.

Gleichzeitig wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt: Gemäss der letzten Umfrage der SNB von 2024 spricht sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (95 %) dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.

Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»

Mit der Volksinitiative möchten die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann. Deshalb fordern sie eine Absicherung auf Verfassungsstufe.

Die Initiative verlangt konkret zwei neue Verfassungsbestimmungen:

  • Der Bund soll sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Initiative lässt dabei offen, welche Menge an Bargeld genügend ist.
  • Es soll nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.

Art. 99 Abs. 1bis und 5

1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer im genügender Mengen zur Verfügung stehen.

5 Der Ersatz des Schweizerfranken durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Direkter Gegenentwurf

Auch der Gegenentwurf will in der Verfassung verankern, dass…

  • …die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss.
  • …der Franken die schweizerische Währung ist.

Er sieht vor, dafür zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung zu übernehmen. Diese besagen, dass die SNB die Bargeldversorgung gewährleistet und dass die schweizerische Währung der Franken ist.

Art. 99 Abs. 1bis und 2bis

1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.

2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.

Vergleich Volksinitiative und Gegenentwurf

Während die Initiative neue Formulierungen vorsieht, übernimmt der Gegenentwurf den Wortlaut bestehender Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert. So steht im Gegenentwurf, dass wie bisher die SNB die Bargeldversorgung gewährleistet. Die Initiative nennt neu den Bund.

Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert. Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung würden unterstrichen. Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmen (Volks- und Ständemehr).

Weder die Initiative noch der Gegenentwurf würden im Alltag zu Veränderungen führen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Auch der Franken als schweizerische Währung ist bereits heute im Gesetz verankert. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.

Argumente von Bundesrat und Parlament

Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf wollen die Bargeldversorgung und den Franken als schweizerische Währung in der Verfassung verankern. Während der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Bestimmungen übernimmt, verwendet die Initiative ungeeignete neue Formulierungen. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und unterstützen den Gegenentwurf insbesondere aus den folgenden Gründen:

Fragen & Antworten

Ausgangslage

Bargeldversorgung in der Schweiz

Der Franken als Landeswährung

Annahmepflicht Bargeld

Allgemeine Fragen zur Abstimmung

Dokumente

Medienmitteilungen

  • Bundesrat verabschiedet Botschaft für direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»

    Bern, 26.6.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Botschaft für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verabschiedet.

  • Zweiter Runder Tisch zum Thema Bargeld

    Bern, 21.11.2025 — Am 21. November 2025 hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) gemeinsam mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) den zweiten Runden Tisch Bargeld durchgeführt. Mit Vertreterinnen und Vertretern der am Bargeldkreislauf beteiligten Akteure wurde über verschiedene Fragen in Zusammenhang mit dem Bargeldzugang und der Bargeldakzeptanz diskutiert.