Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf
Volksabstimmung vom 8. März 2026 – Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung neu in der Verfassung verankern. Bundesrat und Parlament unterstützen dieses Ziel grundsätzlich, sind jedoch mit der Formulierung der Initiative nicht einverstanden. Deshalb schlagen sie einen direkten Gegenentwurf vor, der sich an den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen orientiert.
Die Initiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung neu in der Verfassung verankern. Hierfür will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung vonVolk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Auch Bundesrat und Parlament wollen die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken neu in der Verfassung verankern. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden und stellen ihr deshalb einen Gegenentwurf gegenüber, der auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze beruht.
Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Mit der Verankerung in der Verfassung stellen beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.
Medienkonferenz 13.01.2026
Ausgangslage
In der Schweiz bezahlen die Menschen immer seltener mit Bargeld, also mit Münzen und Banknoten. Das zeigen etwa die regelmässig durchgeführten Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Zahlungsverhalten der Bevölkerung. Vor zehn Jahren wurde im Alltag noch mehrheitlich mit Bargeld bezahlt, heute werden dagegen meistens Debit- und Kreditkarten sowie Bezahl-Apps genutzt.
Gleichzeitig wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt: Gemäss der letzten Umfrage der SNB von 2024 spricht sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (95 %) dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.
Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»
Mit der Volksinitiative möchten die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann. Deshalb fordern sie eine Absicherung auf Verfassungsstufe.
Die Initiative verlangt konkret zwei neue Verfassungsbestimmungen:
Der Bund soll sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Initiative lässt dabei offen, welche Menge an Bargeld genügend ist.
Es soll nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Art. 99 Abs. 1bis und 5
1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer im genügender Mengen zur Verfügung stehen.
5 Der Ersatz des Schweizerfranken durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Direkter Gegenentwurf
Auch der Gegenentwurf will in der Verfassung verankern, dass…
…die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss.
…der Franken die schweizerische Währung ist.
Er sieht vor, dafür zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung zu übernehmen. Diese besagen, dass die SNB die Bargeldversorgung gewährleistet und dass die schweizerische Währung der Franken ist.
Art. 99 Abs. 1bis und 2bis
1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.
2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
Vergleich Volksinitiative und Gegenentwurf
Während die Initiative neue Formulierungen vorsieht, übernimmt der Gegenentwurf den Wortlautbestehender Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert. So steht im Gegenentwurf, dass wie bisher die SNB die Bargeldversorgung gewährleistet. Die Initiative nennt neu den Bund.
Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert. Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung würden unterstrichen. Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmen (Volks- und Ständemehr).
Weder die Initiative noch der Gegenentwurf würden im Alltag zu Veränderungen führen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Auch der Franken als schweizerische Währung ist bereits heute im Gesetz verankert. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Argumente von Bundesrat und Parlament
Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf wollen die Bargeldversorgung und den Franken als schweizerische Währung in der Verfassung verankern. Während der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Bestimmungen übernimmt, verwendet die Initiative ungeeignete neue Formulierungen. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und unterstützen den Gegenentwurf insbesondere aus den folgenden Gründen:
Der Gegenentwurf stärkt die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung der Schweiz. Er nimmt die berechtigten Anliegen der Initiative auf. Zwei wichtige Grundsätze werden in der Verfassung verankert:
Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet weiterhin die Versorgung mit Bargeld.
Und der Franken ist und bleibt die Währung der Schweiz.
Mit der Aufnahme dieser Grundsätze in die Verfassung wird ein starkes Zeichen gesetzt.
Der Gegenentwurf übernimmt Formulierungen aus bestehenden Gesetzen. Diese sind bewährt, rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt.
Die Initiative hingegen verwendet neue Formulierungen, was unnötigerweise Fragen zur Auslegung aufwirft.
Die Initiative verlangt ausserdem ausdrücklich eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden sollte. Das ist eine unnötige Ergänzung: Die Verfassung kann immer nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden.
Der Gegenentwurf verzichtet bewusst auf unnötige Bestimmungen und hält die Verfassung damit schlank und verständlich.
In der Vernehmlassung wurde der Gegenentwurf sehr breit unterstützt.
Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden begrüsste, dass er die Anliegen der Initiative in geeigneter Form in der Verfassung verankert.
Fragen & Antworten
Ausgangslage
Bargeld hat weiterhin eine grosse Bedeutung in der Schweiz, obwohl es immer weniger als Zahlungsmittel genutzt wird. Dies zeigen etwa die regelmässig durchgeführten Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Zahlungsverhalten der Bevölkerung. Vor zehn Jahren wurde im Alltag noch mehrheitlich mit Bargeld bezahlt, heute werden dagegen meistens Debit- und Kreditkarten sowie Bezahl-Apps genutzt. Gemäss den SNB-Umfragen ist der Anteil der Barzahlungen von 70% im Jahr 2017 auf 30% im 2024 gesunken. Zugleich spricht sich eine sehr grosse Mehrheit der Bevölkerung (95%) dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.
Auch für die Unternehmen ist Bargeld wichtig, wie die Zahlungsmittelumfragen der SNB bei Unternehmen zeigen. Die meisten Unternehmen im Detailhandel, insbesondere alle bedeutenden Händler sowie auch die Mehrheit der Unternehmen im Gastgewerbe, akzeptieren Bargeld. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Erstens, ist es ein Bedürfnis der Kunden. Und zweitens nehmen die Unternehmen die Kosten von Bargeld als tiefer war im Vergleich zu bargeldlosen Bezahlmittel. Gemäss der neuesten Unternehmensumfrage der SNB von 2025 schätzen 3 von 4 Unternehmen Bargeld als günstigstes Vor-Ort-Zahlungsmittel ein.
Mit der Volksinitiative möchten die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann. Deshalb fordern sie eine Absicherung auf Verfassungsstufe.
Die Initiative verlangt konkret zwei neue Verfassungsbestimmungen: Erstens soll der Bund sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Initiative lässt dabei offen, welche Menge an Bargeld genügend ist. Zweitens soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Bundesrat und Parlament befürworten die Anliegen der Initiative, wonach die Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Franken als Währung der Schweiz in der Verfassung verankert werden sollen. Sie erachten die von der Initiative gewählten Formulierungen jedoch als ungeeignet. Dieser Mangel wird mit dem Gegenentwurf behoben, der auf bestehenden Gesetzestexten basiert. Diese Formulierungen haben sich in der Praxis seit langem bewährt. Die Initiative hingegen verwendet neue Formulierungen, was Fragen zur rechtlichen Auslegung aufwerfen kann.
Der Gegenentwurf sieht – ebenso wie die Initiative – vor, in der Verfassung festzuschreiben, dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Dafür sollen zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung übernommen werden. Diese halten fest, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Heute legt das Gesetz fest, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert. Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung würden unterstrichen. Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmen (Volks- und Ständemehr).
Weder die Initiative noch der Gegenentwurf würden im Alltag zu Veränderungen führen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Die Schweizerische Nationalbank erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Auch der Franken als schweizerische Währung ist bereits heute im Gesetz verankert. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Bargeld als nicht-elektronisches Zahlungsmittel stärkt die Krisenresilienz gegenüber Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme. Zwar bietet auch Bargeld keine perfekte Abschirmung, z.B., wenn bei einem allgemeinen Ausfall von Strom- oder Telekommunikationsinfrastrukturen auch an Geldautomaten kein Bezug mehr möglich ist. Bargeld kann jedoch zumindest dazu beitragen, kurzzeitige Systemausfälle zu überbrücken und erhöht so die Resilienz der Gesellschaft in Krisensituationen. Die Krisenresilienz ist nach Ansicht des Bundesrates ein wichtiges Argument für den Erhalt des Bargelds.
Weder die Initiative noch der Gegenentwurf leisten einen konkreten, direkten Beitrag zur Stärkung der Krisensicherheit. Durch die Verankerung der Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe wird die Wichtigkeit des Bargelds aber noch stärker betont.
Bargeldversorgung in der Schweiz
Heute ist die Schweizerische Nationalbank (SNB) für die Bargeldversorgung zuständig. Gemäss Nationalbankgesetz (Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b Nationalbankgesetz NBG) hat die SNB die Aufgabe, die Bargeldversorgung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die SNB dafür zu sorgen hat, dass genügend Bargeld für den Zahlungsverkehr zur Verfügung steht.
Die Bargeldversorgung in der Schweiz funktioniert grundsätzlich gut. Allerdings ist schon seit längerem eine Abnahme an Zugangsstellen zu Bargeld festzustellen. Die Anzahl Geldautomaten, Bankschalter sowie Poststellen hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Bevölkerung und Unternehmen beobachten diese Entwicklung und nehmen sie gemäss SNB-Umfragen mit einer gewissen Unzufriedenheit zur Kenntnis.
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von Bargeld für die Wirtschaft und die Gesellschaft, dessen Erhalt als breit nutzbares Zahlungsmittel ist ihm darum ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat er verschiedene Massnahmen ergriffen.
Runder Tisch Bargeld: Im Auftrag des Bundesrates hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD einen institutionalisierten Austausch (Runder Tisch) zwischen den am Bargeldverkehr beteiligten Akteuren etabliert. Der Runde Tisch Bargeld leistet einen Beitrag dazu, mögliche Probleme im Bargeldbereich zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Er fand bisher zweimal statt, im Oktober 2023 und im November 2025.
Bargeldnutzung im ÖV: Im Hinblick auf die fortschreitendende Digitalisierung im öffentlichen Verkehr wurde in Erfüllung der Motion 23.4276 – die verlangt, dass Transportunternehmen Bargeldzahlungen akzeptieren oder zumindest kundenfreundliche Alternativen (wie z. B. Prepaid-Karten) anbieten – von der öV-Branche die Umsetzung konkreter Lösungen bis Ende 2025 eingefordert.
Nicht zuletzt setzt der Bundesrat mit dem Gegenentwurf zur Bargeldinitiative ein klares Signal, dass er das Anliegen der Erhaltung des Bargelds unterstützt.
Die SNB ist in engem Austausch mit den Unternehmen und der Bevölkerung, um frühzeitig zu erkennen, ob sich Lücken bei der Versorgung abzeichnen und ob Handlungsbedarf besteht. Hierfür hat sie seit Frühjahr 2024 die «Expertengruppe Zugang zu Bargeld» etabliert. Die Expertengruppe setzt sich aus zehn bis fünfzehn Expertinnen und Experten zusammen, die Unternehmen und Verbände vertreten, die einen wesentlichen Beitrag zur Bargeldversorgung in der Schweiz leisten.
Der Franken als Landeswährung
Heute ist dies auf Gesetzesstufe geregelt, im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG, Art. 1): «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken. …»
Bundesrat, Parlament und Nationalbank bevorzugen den Begriff «Franken» zur Bezeichnung der Währung der Schweiz; er wird folglich im Gegenentwurf verwendet. Dies aus Gründen der Konsistenz: In der Verfassung kommt bisher nur der Begriff «Franken» vor, ebenso in der betreffenden Gesetzesbestimmung des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel, die mit dem Gegenentwurf neu in die Verfassung genommen würde. Zudem wird auch auf den Münzen und Banknoten die Bezeichnung «Franken» verwendet. Aus diesen Gründen wurde im Gegenentwurf vom Begriff «Schweizerfranken» abgesehen, den die Initiative verwendet. Inhaltlich ändert sich dadurch aber nichts, beide Begriffe bedeuten dasselbe.
Gemäss Bundesverfassung führt die SNB als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient (Art. 99 Abs. 2 BV). Mit dem Ersatz des Frankens durch eine andere Währung könnte die Nationalbank keine unabhängige Geldpolitik mehr führen. Zudem wird in der Verfassung verschiedentlich die Währung «Franken» genannt (Art. 86 Abs. 2 Bst. e, 87a Abs. 2 Bst. d; 159 Abs. 3 Bst. b BV). Auch diese Bestimmungen müssten bei einem Wechsel der Währung geändert werden, was bereits heute dem obligatorischen Referendum unterliegen würde. Eine Änderung der Währung der Schweiz würde somit bereits heute auf jeden Fall eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr erfordern, weil jede Änderung der Verfassung ein doppeltes Mehr erfordert. Weder die Initiative noch der Gegenentwurf würden daran etwas ändern.
Da jede Verfassungsänderung ein obligatorisches Referendum erfordert (Art. 140 Abs. 1 Bst. a BV), ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dies bei einer einzelnen Bestimmung besonders hervorzuheben. Die explizite Formulierung der Initiative, die ausdrücklich eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr verlangt, falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden sollte, wäre somit eine unnötige Ergänzung.
Derzeit gibt es in der Schweiz keine Pläne für einen von der Nationalbank ausgegebenen digitalen Franken, d.h. digitales Zentralbankgeld für die breite Bevölkerung (sogenanntes retail CBDC). Die SNB erachtet den derzeitigen Zahlungsverkehr in der Schweiz als effizient, effektiv und sicher und sieht zur Zeit keinen Handlungsbedarf für einen digitalen Franken als digitale Ergänzung zum Bargeld.
Wie viele andere Zentralbanken befasst sich auch die SNB mit Konzepten zu digitalem Zentralbankgeld. Bislang ist die SNB der Auffassung, dass digitales Zentralbankgeld für die breite Bevölkerung mehr Risiken als Nutzen bringt. Der Bundesrat gelangte in seinem Bericht «Digitales Zentralbankgeld» von 2019 zu derselben Einschätzung.
Konkreter und weiter fortgeschritten sind demgegenüber die Entwicklungen im Bereich digitales Zentralbankgeld für Finanzmarktakteure (sogenanntes wholesale CBDC). Hierzu ist die SNB in verschiedenen Projekten engagiert, mit dem Ziel, die Effizienz im Handel, der Abwicklung und der Bewirtschaftung von Wertschriften zu erhöhen. Digitales Zentralbankgeld für Finanzmarktakteure wäre allerdings auf die Finanzmärkte beschränkt und keine Bargeldalternative für die Allgemeinheit.
Annahmepflicht Bargeld
Beim Begleichen einer Geldschuld muss Bargeld in der Schweizer Währung grundsätzlich angenommen werden. Vertragsparteien dürfen aber andere Zahlungsarten verlangen, wenn sie dies transparent kommunizieren (z.B. mit einem Schild beim Eingang eines Restaurants). Diese Möglichkeit ergibt sich daraus, dass Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) sogenannt «dispositiv» zu verstehen ist: Das heisst, er gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das ist Ausdruck der privatrechtlichen Vertragsfreiheit nach Artikel 19 und 84 des Obligationenrechts (OR).
Bei Geldschulden gegenüber der öffentlichen Hand (z.B. Bussen, Steuern) besteht grundsätzlich eine zwingende Annahmepflicht von Bargeld. Dafür können die Behörden Kassenstellen bestimmen. In vielen Fällen ist das der Postschalter. Dort gilt, dass Noten und Münzen in unbeschränkter Höhe angenommen werden müssen. Von dieser Regelung gibt es aber wiederum gewisse Ausnahmen.
Bietet jemand staatliche Leistungen an, z.B. die SBB im Billettverkauf, gelten strengere Regeln, weil solche Leistungserbringer an die Grundrechte gebunden sind. Das heisst: Durch eine Einschränkung der Barzahlung darf der Zugang zu diesen staatlichen Leistungen für einzelne Bevölkerungsgruppen (z.B. Menschen ohne Mobiltelefon oder ohne Bankkonto) nicht unverhältnismässig erschwert oder gar verunmöglicht werden.
Die ÖV-Branche geht davon aus, dass längerfristig bis zu 90 Prozent der Reisenden ihr Billett digital lösen werden. Mit dieser Entwicklung geht ein Abbau der Möglichkeiten einher, mit Bargeld zu bezahlen. Als Teil des Service Public muss der ÖV jedoch allen offenstehen. Dem Bund und den Verkehrsunternehmen ist diese Verantwortung bewusst, wie sie am zweiten «Runden Tisch Bargeld» Ende November 2025 darlegten. Damit auch Reisende ohne Smartphone und Debit- und Kreditkarten den öffentlichen Verkehr nutzen können, arbeitet die ÖV-Branche an pragmatischen Lösungen. Alliance SwissPass hat Anfang Dezember 2025 eine erste Lösung vorgestellt: eine Prepaid Card, die mit Bargeld aufgeladen werden kann.
Nein, die Initiative würde bezüglich Bargeldannahmepflicht nichts ändern. Die Initiative beschränkt sich – wie der Gegenentwurf – auf die Sicherstellung der Bargeldverfügbarkeit. An der derzeitigen Ausgestaltung der Annahmepflicht (dispositives Recht, kein Annahmezwang) würde die Initiative nichts ändern, da sie diesen Aspekt nicht abdeckt.
Aus verschiedenen Zahlungsmittelumfragen, etwa jenen der Schweizerischen Nationalbank, geht hervor, dass die Bargeldakzeptanz von der Bevölkerung mehrheitlich als gut erachtet werden. Von daher drängten sich regulatorische Massnahmen für eine stärkere Förderung der Annahme von Bargeld bislang nicht auf.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen seines Berichtes «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» vom 9.12.2022 (in Erfüllung des Postulats 18.4399) vertieft mit der Forderung nach einer zwingenden Annahmepflicht von Bargeld auseinandergesetzt. Der Bericht gelangte zum Schluss, dass die Umwandlung der geltenden Bargeldannahmepflicht von dispositivem Recht (d.h. Möglichkeit zum vertraglichen Ausschluss von Barzahlungen) in zwingendes Recht derzeit nicht notwendig sei und einen zu starken Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen würde. Diese Einschätzung hat der Bundesrat 2025 in seiner Stellungnahme auf die Motion 25.3727 Quadri (Bargeld soll immer als Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen) im Grundsatz bestätigt.
Allgemeine Fragen zur Abstimmung
Ein direkter Gegenentwurf ist ein Alternativvorschlag des Bundesrates und des Parlaments, der einer Volksinitiative direkt – d.h. auf Verfassungsebene – gegenübergestellt wird.
Ein direkter Gegenentwurf ist eine Verfassungsänderung von Bundesrat und Parlament, der in jedem Fall zur Abstimmung gelangt (obligatorisches Referendum). Im Unterschied dazu ist ein indirekter Gegenvorschlag eine Gesetzesänderung, die nur zur Abstimmung gelangt, wenn dagegen das fakultative Referendum ergriffen wird – er tritt zudem in der Regel nur in Kraft, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird.
Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament wird zwar gleichzeitig, aber getrennt abgestimmt. Die beiden Abstimmungsfragen können darum unabhängig voneinander mit «Ja» oder mit «Nein» beantwortet werden. In der Stichfrage kann angegeben werden, welche Vorlage in Kraft treten soll, falls beide Vorlagen angenommen würden.
Es kommt selten vor, dass eine Volksinitiative und ein direkter Gegenentwurf zur Abstimmung gelangen. Der letzte Fall, bei dem auf Bundesebene in der Schweiz eine Volksinitiative und gleichzeitig ein Gegenentwurf zur Abstimmung unterbreitet wurden, war die «Ausschaffungsinitiative» (2010). Die Initiative wurde angenommen, der Gegenentwurf verworfen.
Dokumente
Erläuterungen des Bundesrates
Volksabstimmung vom 8.3.2026
Botschaft für direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»
Bericht Bargeldakzeptanz
Zahlungsmittelumfrage bei Unternehmen 2025
Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen 2024
Medienmitteilungen
Bundesrat verabschiedet Botschaft für direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»
Bern, 26.6.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Botschaft für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verabschiedet.
Zweiter Runder Tisch zum Thema Bargeld
Bern, 21.11.2025 — Am 21. November 2025 hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) gemeinsam mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) den zweiten Runden Tisch Bargeld durchgeführt. Mit Vertreterinnen und Vertretern der am Bargeldkreislauf beteiligten Akteure wurde über verschiedene Fragen in Zusammenhang mit dem Bargeldzugang und der Bargeldakzeptanz diskutiert.