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DossierVeröffentlicht am 12. März 2024

Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung (DBA)

Die Schweiz hat weltweit bereits über 100 Doppelbesteuerungsabkommen, sogenannte DBA, abgeschlossen. Sie verringert damit die ungewünschte doppelte Besteuerung und Hürden in grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Firmen oder Privatpersonen ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben oder wenn sie Einkünfte aus einem anderen Staat beziehen, kann unerwünschte doppelte Besteuerung entstehen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verringern die doppelte Besteuerung und damit auch Hürden im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Sie regeln zudem die Amtshilfe in Steuersachen. Die Schweiz hat mit über 100 Abkommen eines der dichtesten DBA-Netze der Welt.

Eine Doppelbesteuerung entsteht typischerweise, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte oder Vermögenssteile eines Steuerpflichtigen besteuern. Die meisten Bestimmungen eines DBA widmen sich der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensarten zuteilen. Sie schränken das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten indessen bloss ein. Die Grundlage für die Besteuerung liegt im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten.

Eine wesentliche Funktion haben DBA zudem für Investitionen im Ausland aller Art, da sie Doppelbesteuerungen auf den Gewinnen und Erträgen aus Auslandinvestitionen vermeiden. Zusätzlich enthält ein DBA in der Regel auch gewisse Diskriminierungsverbote, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie eine Klausel über den Informationsaustausch auf Ersuchen.

Weitere Informationen zum Thema sind auf dem Webauftritt des Staatssekretariats für international Finanzfragen SIF zu finden:

Dossier der zuständigen Stelle

Medienmitteilungen zum Thema

  • 20. Oktober 2025

    Schweiz und EU unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

    Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20. Oktober 2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt.

  • 13. August 2025

    Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit acht weiteren Partnerstaaten

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit acht weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2028 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. November 2025.

  • 6. Juni 2025

    Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern