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OrganisationVeröffentlicht am 8. Juli 2026

Strafrechtsdienst

Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD führt Verwaltungsstrafverfahren bei Verstössen gegen Finanzmarktgesetze. Der Strafrechtsdienst im Generalsekretariat EFD nimmt diese Aufgabe wahr und publiziert dazu jährlich Kennzahlen.

Die Sektion

Das EFD ist verfolgende und urteilende Behörde betreffend Widerhandlungen gegen die Strafbestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes FINMAG und der weiteren Finanzmarktgesetze (Kollektivanlagengesetz KAG, Bankengesetz BankG, Finanzinstitutsgesetz FINIG, Geldwäschereigesetz GwG, Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, Finanzmarktinfrastrukturgesetz FinfraG, Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG, Pfandbriefgesetz PfG), des Nationalbankgesetzes NBG sowie des Bundesgesetzes über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen SRVG. Die Strafverfolgung richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht VStrR.

Innerhalb des EFD werden diese Verwaltungsstrafverfahren durch die Sektion Strafrechtsdienst der Abteilung Rechtsdienst EFD im Generalsekretariat EFD geführt (das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG und die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV verfügen über eigene Strafverfolgungseinheiten für ihre Zuständigkeitsbereiche). Verwaltungsstrafverfahren bilden die Kernaufgabe des Strafrechtsdienstes EFD, welcher zudem weitere ihm zugewiesene Geschäftsarten im Zuständigkeitsbereich des Rechtsdienstes EFD erledigt. Der Strafrechtsdienst EFD publiziert jährlich Kennzahlen zu seiner Tätigkeit.

Einsicht in Straf- und Einziehungsentscheide

Grundsatz

Im Rahmen des Prinzips der Justizöffentlichkeit gewährt der Strafrechtsdienst EFD Einsicht in seine verwaltungsstrafrechtlichen Entscheide. Die Einsicht erfolgt grundsätzlich zeitlich befristet im Rahmen einer öffentlichen Auflage des Klartextes und danach im Einzelfall auf Anfrage hin in anonymisierter Form. Überwiegende besondere Geheimhaltungsinteressen sind im Einzelfall vorbehalten. Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen werden nicht öffentlich aufgelegt und nur auf Anfrage hin zur Einsicht gegeben, grundsätzlich in anonymisierter Form.

Für Interessierte besteht die Möglichkeit, regelmässig über die aktuell öffentlich aufliegenden Entscheide informiert zu werden (siehe unten Kontaktangaben). Die Liste wird wöchtentlich per E-Mail verschickt und umfasst die Angabe der Verfahrensnummern, der anwendbaren Strafnormen, der Auflagefrist und die Spezifikation, ob sich der Entscheid gegen eine natürliche Person richtet oder stellvertretend gegen eine juristische Person vorgegangen worden ist.

Öffentlich aufgelegte Straf- und Einziehungsentscheide

Während 30 Tagen werden im Sekretariat des Strafrechtsdienstes EFD folgende Entscheide im Klartext öffentlich zur Einsicht aufgelegt:

  • Straf- und Einziehungsbescheide nach Feststehen des Eintritts der Rechtskraft (inkl. Schlussprotokoll, soweit im Straf- oder Einziehungsbescheid darauf verwiesen wird);
  • Nicht rechtskräftige Straf- und Einziehungsverfügungen ab dem Folgetag der Zustellung.

Einsicht während der Auflagefrist

  • Die Einsicht steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen.
  • Die Einsichtnahme in den Klartext erfolgt vor Ort am Sitz der Behörde in Bern.
  • Bestehen im Einzelfall überwiegende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen, kann die Einsicht ausnahmsweise eingeschränkt oder nur in anonymisierter Form gewährt werden.
  • Vor der Einsichtnahme ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.
  • Die Einsicht erfolgt unter Aufsicht. Das Anfertigen von Kopien oder Fotografien der eingesehenen Dokumente ist untersagt.
  • Auf Wunsch wird eine anonymisierte Kopie ausgehändigt.

Einsicht nach Ablauf der Auflagefrist

  • Nach Ablauf der Auflagefrist werden Straf- und Einziehungsentscheide auf Anfrage hin grundsätzlich in anonymisierter Form elektronisch zur Einsicht zugestellt.
  • Der Umfang der Einsicht bestimmt sich aufgrund einer Interessenabwägung.
  • In Ausnahmefällen kann bei besonderem Aufwand oder berechtigtem Interesse eine Einsicht vor Ort in nicht anonymisierter Form erfolgen, unter Abgabe einer erweiterten Vertraulichkeitserklärung.

Kontakt

Sekretariat Rechtsdienst EFD
Bundesgasse 3
3003 Bern
Tel: +41 58 464 22 71
rechtsdienst@gs-efd.admin.ch

Kennzahlen

Erledigte Verwaltungsstrafverfahren

Erledigungen nach (Haupt-)Gesetzen

Erledigte Fälle Art. 37 GwG

Erledigungsarten 2025

Durchlaufzeit erledigte Verfahren zw. Anzeige und Rechtskraft (2025)

Median:            334 Tage

Durchschnitt:   576 Tage

Eingegangene Strafanzeigen

Anzeigen nach (Haupt-)Gesetz

Anzeigerinnen

Hängige Strafanzeigen

Hängige Strafanzeigen nach (Haupt-)Gesetz

Personalbestand

Rechtsdienst EFD

Generalsekretariat EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern