Strafrechtsdienst
Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD führt Verwaltungsstrafverfahren bei Verstössen gegen Finanzmarktgesetze. Der Strafrechtsdienst im Generalsekretariat EFD nimmt diese Aufgabe wahr und publiziert dazu jährlich Kennzahlen.
Das EFD ist verfolgende und urteilende Behörde betreffend Widerhandlungen gegen die Strafbestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes FINMAG und der weiteren Finanzmarktgesetze (Kollektivanlagengesetz KAG, Bankengesetz BankG, Finanzinstitutsgesetz FINIG, Geldwäschereigesetz GwG, Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, Finanzmarktinfrastrukturgesetz FinfraG, Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG, Pfandbriefgesetz PfG), des Nationalbankgesetzes NBG sowie des Bundesgesetzes über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen SRVG. Die Strafverfolgung richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht VStrR.
Innerhalb des EFD werden diese Verwaltungsstrafverfahren durch die Sektion Strafrechtsdienst der Abteilung Rechtsdienst EFD im Generalsekretariat EFD geführt (das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG und die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV verfügen über eigene Strafverfolgungseinheiten für ihre Zuständigkeitsbereiche). Verwaltungsstrafverfahren bilden die Kernaufgabe des Strafrechtsdienstes EFD, welcher zudem weitere ihm zugewiesene Geschäftsarten im Zuständigkeitsbereich des Rechtsdienstes EFD erledigt. Der Strafrechtsdienst EFD publiziert jährlich Kennzahlen zu seiner Tätigkeit.
Kennzahlen
Erledigte Verwaltungsstrafverfahren
Erledigungen nach (Haupt-)Gesetzen
Erledigte Fälle Art. 37 GwG
Erledigungsarten 2025
Durchlaufzeit erledigte Verfahren zw. Anzeige und Rechtskraft (2025)
Median: 334 Tage
Durchschnitt: 576 Tage
Eingegangene Strafanzeigen
Anzeigen nach (Haupt-)Gesetz
Anzeigerinnen
Hängige Strafanzeigen
Hängige Strafanzeigen nach (Haupt-)Gesetz
Personalbestand
Rechtsdienst EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern