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DossierVeröffentlicht am 14. Februar 2024

Steuerlicher Informationsaustausch

Steuerbehörden tauschen Informationen aus, um die Transparenz zu erhöhen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Der Informationsaustausch erfolgt auf Basis internationaler Standards.

Das Wichtigste in Kürze

Steuerbehörden tauschen Informationen bspw. über Finanzkonten und Steuervorbescheide aus, um die Transparenz zu erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Der Informationsaustausch gemäss internationalen Standards erfolgt auf Ersuchen, spontan oder automatisch.

Informationsaustausch auf Ersuchen

Die Regeln über den steuerlichen Informationsaustausch auf Ersuchen sind in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) festgelegt. Massgebend ist der entsprechende internationale Standard der OECD. Die Schweiz ist bereit, eine Bestimmung über den Informationsaustausch auf Ersuchen nach internationalem Standard in sämtlichen DBA zu vereinbaren. Die Umsetzung des Informationsaustauschs auf Ersuchen wird vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes überprüft.

Spontaner Informationsaustausch

Informationen werden dann spontan zwischen Steuerbehörden ausgetauscht, wenn der informierende Staat ein mögliches Interesse eines anderen Staates an Informationen vermutet. Spontan heisst in diesem Kontext, dass kein vorgängiges Ersuchen vorliegt. Ein spontaner Informationsaustausch erfolgte erstmals im Rahmen des OECD-G20-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und –verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Betroffen sind Steuervorbescheide, bei denen ein Risiko der Gewinnverkürzung oder Gewinnverschiebung besteht. Die Schweiz tauscht seit 2018 spontan Informationen über Steuervorbescheide aus.

Automatischer Informationsaustausch

Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs stellen sich Partnerstaaten unter anderem regelmässig Angaben über Finanzkonten, aber auch Länderberichte zur Verfügung.

Der globale Standard der OECD für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die Steuertransparenz erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Der Standard sieht vor, dass Staaten und Territorien, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Nebst der Schweiz haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des Standards bekannt.

Der Austausch länderbezogener Berichte dient dazu, die Gewinnverkürzung und -verlagerung zu bekämpfen. Mit der Übernahme des entsprechenden Standards sind multinationale Unternehmen in der Schweiz verpflichtet, ab dem Steuerjahr 2018 einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz tauscht die Berichte anschliessend mit ihren Partnerstaaten aus.

Weitere Informationen zum Thema sind auf dem Webauftritt des Staatssekretariats für international Finanzfragen SIF zu finden:

Dossier der zuständigen Stelle

Medienmitteilungen zum Thema

  • 26. November 2025

    Bundesrat genehmigt Änderung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

  • 26. November 2025

    Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Belgien

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien verabschiedet. Das Abkommen setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

  • 20. Oktober 2025

    Schweiz und EU unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

    Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20. Oktober 2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern