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DossierVeröffentlicht am 22. Februar 2024

Das Schweizer Steuersystem

Steuern erheben in der Schweiz der Bund, die Kantone und die Gemeinden. Die Steuerhoheiten sind gesetzlich geregelt. Aber wie funktioniert das Zusammenspiel und welches sind die nationalen und internationalen Herausforderungen?

Das Wichtigste in Kürze

Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus. Demgegenüber darf der Bund nur insoweit Steuern erheben, solange ihm dies die Bundesverfassung erlaubt. Diese Kompetenz ist für die beiden wichtigsten Bundessteuern an der Urne periodisch zu bestätigen. So verlängert die von Volk und Ständen angenommene Finanzordnung ab Anfang 2021 das Recht, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer bis Ende 2035 zu erheben.

Internationale Entwicklungen fordern das vom Föderalismus geprägte Schweizer Steuersystem immer wieder heraus. Die letzte Unternehmenssteuerreform ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Um das OECD-/G20-Projekt einer Mindeststeuer umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor.

Der Schweizer Steuerföderalismus

Der schweizerische Föderalismus prägt das Steuersystem der Schweiz. Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaften sowie andere Steuerobjekte höchst unterschiedlich. Artikel 3 der Bundesverfassung umschreibt die Grundzüge der föderalistischen Ordnung und regelt das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen:

«Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.»

Auf die Steuern übertragen heisst diese Kompetenzverteilung Folgendes:

  • Der Bund darf nur diejenigen Steuern erheben, zu deren Erhebung ihn die Bundesverfassung ausdrücklich ermächtigt.

  • Die Kantone hingegen sind in der Wahl ihrer Steuern grundsätzlich frei: Es sei denn, die Bundesverfassung verbiete ausdrücklich die Erhebung bestimmter Steuern durch die Kantone oder behalte sie dem Bund vor.

Während Bund und Kantone eine ursprüngliche Steuerhoheit besitzen dürfen Gemeinden nur da Steuern erheben, wo sie der Kanton ermächtigt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Hoheit spricht man hier deshalb von abgeleiteter oder delegierter Steuerhoheit. Den knapp 2000 zählenden Gemeinden kommt in der föderalistischen Staatsstruktur der Schweiz eine sehr grosse Bedeutung zu. Mehrheitlich erheben die Kantone und Gemeinden die gleichen Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuer bzw. Gewinn- und Kapitalsteuer). Vielfach partizipieren die Gemeinden nur am kantonalen Steuerertrag oder erheben Zuschläge zur kantonalen Steuer.

2018 (Quelle: Finanzstatistik der Schweiz 2018) entfiel der Fiskalertrag wie folgt auf die drei Gebietskörperschaften:

  • Bund: CHF 70 Milliarden
  • Kantone: CHF 48 Milliarden
  • Gemeinden: CHF 30 Milliarden

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Eine der gewichtigsten Umbauten im Schweizer Steuersystem geht auf das Konto der letzten Steuerreform. Die Schweizer Stimmberechtigten haben anlässlich der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 die neue Unternehmenssteuerreform STAF mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Vorlage ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Seither gelten für alle Unternehmen – für Grosskonzerne wie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die gleichen Besteuerungsregeln.

Dank dieser Steuerreform bleiben Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz gewahrt sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen mittel- bis längerfristig gesichert.

Bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (sog. Statusgesellschaften) sind aufgehoben, weil sie international nicht mehr akzeptiert sind.

Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, hat die Steuerreform neue Sonderregelungen eingeführt:

  • Die Patentbox bewirkt, dass ein Teil der Gewinne aus Erfindungen in den Kantonen künftig ermässigt besteuert wird.

  • Die Kantone können einen zusätzlichen Abzug von höchstens 50 Prozent für Ausgaben von Forschung & Entwicklung in ihrem Recht verankern.

  • Die Kantone können mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von mindestens 18,03 Prozent einen Abzug für Eigenfinanzierung einführen.

Diese Sonderregelungen werden von einer Entlastungsbegrenzung flankiert. Diese Entlastungsbegrenzung sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung der Sonderregelungen versteuern muss.

Weiter hat die Vorlage eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zur Folge: Die Kantone erhalten neu 21,2 Prozent aus den Erträgen der direkten Bundessteuer (bisher 17 Prozent). Das verschafft den Kantonen finanzpolitischen Spielraum, um bei Bedarf ihre Gewinnsteuern zu senken und so wettbewerbsfähig zu bleiben.

Neue internationale Herausforderungen

Erneut fordern internationale Entwicklungen das schweizerische Steuersystem heraus. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft Vorschläge erarbeitet (Ausführliches im Faktenblatt «Besteuerung digitale Wirtschaft»):

Säule 1 sieht eine Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten vor.

Säule 2 sieht einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Franken Euro.

Der Bundesrat hat beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Hierzu wird eine Ergänzungssteuer geschaffen, aus deren Einnahmen 25 Prozent auf den Bund und die übrigen 75 Prozent auf die Kantone und Gemeinden entfallen. Die Mindestbesteuerung ist in Form einer Ergänzungssteuer im Inland seit dem 1. Januar 2024 in Kraft (Ausführliches auf der Seite «Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz » ).

Besteuerung digitale Wirtschaft

Publikation

26. Juni 2025

Das schweizerische Steuersystem

Grundzüge des schweizerischen Steuersystems Die Steuern des Bundes / Die Steuern der Kantone und Gemeinden Ausgabe 2025

PDF3.15 MB

Medienmitteilungen zum Thema

  • 19. Juni 2026

    Bundesrat setzt administrative Entlastung für Unternehmen im Steuerbereich um

    Der Bundesrat will Unternehmen in verschiedenen Bereichen administrativ entlasten und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter stärken. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat er dazu zwei Vernehmlassungen zu mehreren Vereinfachungen im Steuerbereich eröffnet.

  • 19. Juni 2026

    Bericht zeigt steuerpolitischen Handlungsbedarf der Schweiz

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht in Erfüllung des Postulats Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» verabschiedet. Der Bericht zeigt, dass der Bund dank insgesamt attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen und der breit abgestützten Einnahmenbasis gegenwärtig auf einer soliden finanziellen Grundlage steht. Gleichzeitig wird deutlich, dass vor dem Hintergrund der internationalen, demografischen und technologischen Entwicklungen insbesondere im Unternehmenssteuerbereich Handlungsbedarf besteht, um die Steuereinnahmen langfristig zu sichern.

  • 19. Juni 2026

    Publikationshinweis

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht in Erfüllung der Postulate 23.4305 Mahaim, 23.4306 Bendahan, 23.4307 Nicolet und 23.4308 Berthoud vom 29. September 2023 «Besteuerung der Landwirtschaft. Bilanz rund zehn Jahre nach der Änderung der Rechtsprechung» verabschiedet.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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