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Veröffentlicht am 14. Februar 2024

Regulierungsprojekte

Die nationalen Regulierungsprojekten sind vernetzt. Sie berücksichtigen die internationalen Standards, den Wettbewerb am globalen Finanzmarkt, die Finanzstabilität und Innovation.

Das Wichtigste in Kürze

In der nationalen Regulierung sollen – etwa bei der Umsetzung internationaler Standards – mit verhältnismässigen Vorgaben die Interessen der Marktteilnehmer gewahrt werden. Daneben muss aber Innovation möglich sein, unverhältnismässige Markteintrittshürden sollen abgebaut werden. Bei all diesen Vorhaben ist der laufende Dialog mit der Branche wichtig.

Konkrete Vorhaben laufen derzeit in den folgenden Bereichen:

  • Systemrelevante Banken
  • Einlegerschutz und Bankinsolvenz
  • Umsetzung von Basel III
  • Finanzdienstleistungen bzw. Finanzinstitute
  • Kollektivanlagen
  • Versicherungsverträge und –aufsicht
  • Bekämpfung der Geldwäscherei

Weitere Informationen zum Thema sind auf dem Webauftritt des Staatssekretariats für international Finanzfragen SIF zu finden:

Dossier der zuständigen Stelle

Medienmitteilungen zum Thema

  • 6. Juni 2025

    Bundesrat zieht Lehren aus Credit-Suisse-Krise und konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität

    Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt: Das Too-Big-To-Fail-Dispositiv muss verbessert werden, um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen. Dazu gehören strengere Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland, ergänzte Anforderungen zur Stabilisierung und Abwicklung systemrelevanter Banken, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes für Banken sowie mehr Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Der Bundesrat hat zudem eine Vernehmlassung eröffnet für diejenigen Massnahmen, die direkt auf Verordnungsstufe umgesetzt werden sollen.

  • 21. Mai 2025

    Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts

    Der Bundesrat will den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts eröffnet.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern