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Veröffentlicht am 23. Oktober 2025

Ombudsstelle nach FIDLEG

Gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) können Kunden von Finanzdienstleistern ein Ombudsverfahren durch eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD anerkannte Ombudsstelle in Anspruch nehmen.

Achtung!

Wir weisen darauf hin, dass ausschliesslich die auf unserer Website aufgeführten Ombudsstellen vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) offiziell anerkannt sind. Es gibt jedoch vereinzelt Organisationen, die sich fälschlicherweise als Ombudsstellen ausgeben. Bitte prüfen Sie im Zweifelsfall die offizielle Anerkennung, um sicherzustellen, dass Sie sich an eine tatsächlich anerkannte Ombudsstelle wenden.

Insbesondere warnen wir vor den Domains <ombudsman-fs.co> und <ombudsman.fs.xyz> sowie einer angeblichen Organisation namens «Ombudsman Financial Services». Dabei handelt es sich nicht um eine vom EFD anerkannte Ombudsstelle. Wir raten dazu, bei allfälligen Kontaktaufnahmen Vorsicht walten zu lassen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Art. 74 ff. FIDLEG sehen zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und Finanzdienstleistern ein Vermittlungsverfahren vor einer Ombudsstelle vor.

Die Finanzdienstleister müssen sich zu diesem Zweck einer Ombudsstelle anschliessen (Art. 77 FIDLEG), die das EFD rechtlich anerkannt hat (Art. 84 Abs. 1 FIDLEG).

Liste der anerkannten Ombudsstellen

  • Financial Services Ombudsman (FINSOM)
    Avenue de la Gare 66, 1920 Martigny
    finsom.ch
  • Stiftung «Ombud Finance Switzerland»
    Bollwerk 21, c/o Etude Peter von Ins, 3011 Bern
    ombudfinance.ch
  • Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman
    Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich
    www.bankingombudsman.ch
  • Swiss Arbitration Centre
    Boulevard du Théâtre 4, case postale 5039, 1211 Genève 11
    Löwenstrasse 11, Postfach, 8021 Zürich
    Corso Elvezia 16, casella postale, 6901 Lugano
    www.swissarbitration.org/centre/ombuds-fin/
  • Terraxis SA
    Rue de la Tour-de-l'Île 1, 1204 Genève
    terraxis.ch
  • Verein "Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)"
    Talstrasse 20, 8001 Zürich
    www.finos.ch
  • Verein "Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)"
    Bleicherweg 10, 8001 Zürich
    www.ofdl.ch
  • Liechtensteinische Schlichtungsstelle im Finanzdienstleitungsbereich
    Dr. Peter Wolff, Landstrasse 60, 9490 Vaduz

    Ombudsstelle für  Vermögensverwalter mit Domizil in Liechtenstein, die Mitglieder des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein sind, und die Kunden in der Schweiz haben oder in anderer Weise vom Anwendungsbereich des FIDLEG betroffen sind.
    www.schlichtungsstelle.li

Anschlussberechtigung und Anschlussbedingungen richten sich nach den Reglementen der einzelnen Ombudsstellen.

Prüfkriterien des EFD

Das EFD ist bei seiner Anerkennung von Ombudsstellen an die Vorgaben in Gesetz und Verordnung gebunden. Diese lassen einen gewissen Ermessensspielraum offen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zeigen, wann das EFD die Voraussetzungen als erfüllt betrachtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen auf andere Weise nachgewiesen wird.

Gesuch

Zum Nachweis der Anerkennungsvoraussetzungen sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Statuten
  • Organisationsreglement
  • Verfahrensreglement
  • Beitrags- und Kostenordnung
  • Finanzierungsnachweis
  • Businessplan
  • Interessennachweis angeschlossener oder an einem Anschluss interessierter Finanzdienstleister (Mitgliederliste, Absichtserklärung einer Branchenvereinigung etc.)
  • CV der verantwortlichen Ombudsperson
  • Stellen- und Anforderungsprofile der fallführenden Personen

Frist, Adresse und Form

Gesuche um Anerkennung der Ombudsstelle sind einzureichen beim

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Generalsekretariat
Rechtsdienst
3003 Bern

Die Gesuche sind per Post oder in elektronischer Form über das gesicherte elektronische Formular des EFD einzureichen.

Rechtsdienst EFD

Generalsekretariat EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern