Bundesrat gibt Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Auftrag
Bern, 30.9.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) zu erarbeiten. Zudem hat er beschlossen, die Meldepflicht kleiner nicht-finanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.