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Veröffentlicht am 10. Juli 2018

Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen

Bern, 10.7.2018 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt in ihrer neusten Mitteilung aus, welche verrechnungssteuerlichen Voraussetzungen sie an die zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen stellt. Dabei definiert sie insbesondere die Voraussetzungen an die ordnungsgemässe Verbuchung der vereinnahmten Dividende für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer und für die Durchführung des Meldeverfahrens.