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Veröffentlicht am 21. Juli 2017

Mitteilung-005-DVS-2017-d vom 21.07.2017 - Einanlegerfonds eines Schadensversicherers gilt als befreiter Anleger

Bern, 21.7.2017 - Inländische Einanlegerfonds, die durch einen von der FINMA beaufsichtigten Schadensversicherer gebildet werden, gelten gemäss Stempelabgabegesetz neu als befreite Anleger.