Mitteilung-005-DVS-2017-d vom 21.07.2017 - Einanlegerfonds eines Schadensversicherers gilt als befreiter Anleger
Bern, 21.7.2017 - Inländische Einanlegerfonds, die durch einen von der FINMA beaufsichtigten Schadensversicherer gebildet werden, gelten gemäss Stempelabgabegesetz neu als befreite Anleger.