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Veröffentlicht am 28. Juni 2017

Bundesrat für grössere Kulanz bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Bern, 28.6.2017 - Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll in gewissen Fällen auch bei Nachdeklarationen und Aufrechnungen erhalten bleiben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 beschlossen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland.