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Veröffentlicht am 19. Oktober 2016

Bundesrat regelt die Speicherung und Übermittlung von Personendaten des Bundes zur Identitätsverwaltung

Bern, 19.10.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die neue Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) verabschiedet. Diese bildet die rechtliche Grundlage für die Speicherung und die Übermittlung von Personendaten des Bundes und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.