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Veröffentlicht am 30. Juni 2015

MWST: Formulare Unterstellungserklärung (Einfuhr von Gegenständen)

Bern, 30.6.2015 - Mit der Einführung der „Unterstellungserklärung Inland“ wird die „Unterstellungserklärung für den Lieferer, welcher einen für seinen Abnehmer bestimmten Gegenstand im eigenen Namen in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen wünscht“ in „Unterstellungserklärung Ausland“ umbenannt (Formular 1235_1236). Die bewilligten Unterstellungserklärungen bleiben weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden. Die neue „Unterstellungserklärung Inland“ (Formular 1245_1246) ersetzt die Bewilligung zur freiwilligen Versteuerung von Lieferungen aus offenen Zolllagern/Zollfreilagern und ist neu anwendbar für alle von der MWST befreiten Inlandlieferungen von Gegenständen, die unter Zollüberwachung stehen: Lieferungen mit definitiver Einfuhr von Gegenständen ab Zollfreilager, im Zolllagerverfahren und im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung oder aktiven Veredelung. Die Bewilligungen zur freiwilligen Versteuerung von Lieferungen aus offenen Zolllagern und Zollfreilagern verlieren ihre Gültigkeit ab dem 1. Januar 2016.