Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz: Bundesrat legt in drei Teilbereichen die Grundsätze für die Ausgestaltung fest
Bern, 24.6.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung in drei Teilbereichen die Grundsätze für die konkrete Ausgestaltung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes festgelegt. Seine Entscheide betreffen die Aufsicht über die Vermögensverwalter, die Aus- und Weiterbildung sowie die Kostenproblematik bei der Rechtsdurchsetzung.