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Veröffentlicht am 21. Mai 2015

Mit zusätzlicher Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern

Bern, 21.5.2015 - Der Bund will Anreize dafür schaffen, dass Kantone, Gemeinden und allenfalls Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Zudem möchte der Bund auch Projekte unterstützen, die im schulergänzenden Bereich das Angebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, einen Vernehmlassungsentwurf für eine befristete Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Für die Umsetzung soll ein Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren zur Verfügung gestellt werden. Diese Beschlüsse hat der Bundesrat nach einer Analyse des familienpolitischen Handlungsbedarfs gefasst. Er hat drei vom EDI und vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) erarbeitete Grundlagenberichte verabschiedet.